Ausschussmitglied Reints erkundigt sich nach der Anzahl rechtskräftig abgelehnter Asylsuchender in Rosendahl.

 

Bürgermeister Gottheil kann die Anzahl nicht genau beziffern. Er bestätigt jedoch, dass auch in Rosendahl viele rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber leben. Für die ausländerrechtlichen Angelegenheiten und insbesondere auch die Abschiebung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber sei der Kreis Coesfeld, und zwar entweder die Ausländerbehörde bzw. die gebildete Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) zuständig. Viele Asylsuchende würden nach einer Ablehnung ihres Gesuchs Rechtsmittel einlegen. Wenn dies dann ohne Erfolg bliebe, gebe es trotzdem Abschiebehemmnisse wie fehlende Ausweispapiere, Aufnahmeweigerung des Herkunftslandes und auch das Problem, dass manche Betroffenen nicht reisefähig oder auffindbar seien, wenn die Rückführung anstehe.