Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Ortskern Darfeld” im Ortsteil Darfeld wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/245 beigefügten Entwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Ausschussvorsitzender Rottmann verwies hierzu auf die Sitzungsvorlagen VII/244 und VII/245.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte ausführlich anhand einer Planunterlage die – bedingt durch die Erstellung der unter TOP 3 vorgestellten seniorengerechten Wohnanlage – erforderlichen Änderungen des Bebauungsplanes “Ortskern Darfeld”.

 

Ausschussmitglied Weber merkte an, dass in diesem Bereich auch jährliche Veranstaltungen wie z.B. der Stoppelmarkt stattfinden, die sehr viel Lärm mit sich bringen. Hieraus entstehen zusätzliche Konflikte. Besteht die Möglichkeit, im Bebauungsplan festzuschreiben bzw. mit den zukünftigen Bewohnern schriftliche Vereinbarungen zu treffen, das die hier auftretenden Lärmemissionen zu dulden sind.

Sollten während des Verfahrens diese Bedenken vorgebracht werden, müssen diese entsprechend abgewogen werden, so Fachbereichsleiter Wellner. Eine Festschreibung im Bebauungsplan ist nicht möglich. Für Traditionsveranstaltungen besteht ohnehin ein gewisser Bestandsschutz; Immissionen sind hier unter Berücksichtigung der Bedeutung der Veranstaltung für das örtliche Zusammenleben in einem größeren Maße hinzunehmen.

 

Der Ausschuss fasste nachfolgenden Beschlussvorschlag für den Rat: