Sitzung: 23.06.2008 Wahlausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/680
Gemäss § 4 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NW. S. 454) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Oktober 2007 (GV.NRW. S. 374) wird das Wahlgebiet der Gemeinde Rosendahl für die Kommunalwahl 2009 in folgende Wahlbezirke eingeteilt:
1.
Ortsteil Darfeld
Wahlbezirk 1 – Darfeld Nord-Ost
Wahlbezirk 2 – Darfeld Süd-Ost
Ahornweg Am Bach
Akazienweg Am Bahndamm
Bachstraße Am Bahnhof
Breikamp Am Spielberg
Buchenweg An der Laderampe
Darfelder Markt Billerbecker Straße
Hennewich Höpingen
Höpinger Straße Lechtenberg
Lindenweg Mühlenweg
Maykamp Oberdarfeld
Pfarrer-Wiedenbrück-Straße Oberdarfelder Straße
Platanenweg
Rockel
Wahlbezirk 3 – Darfeld Süd-West Wahlbezirk
4 – Darfeld Nord-West
Am Stockhoff Am Ehrenmal
Erbdrostenweg Antoniusstraße
Eschstraße Auf der Worth
Galle Burloer Weg
Gröninger Weg Eggeroder Straße
Helenenweg Geitendorf
Kolpingweg Heckenweg
Mohnweg Hoffkamp
Netter Jägerheide
Osterwicker Straße Kortüms-Esch
Schlesierweg Nikolausplatz
Schützenstraße Nikolausstraße
Sökelandweg Petrus-Klausener-Weg
Weidenweg Raiffeisenweg
Sandweg
Schückinghof
Schulstraße
Straße von Parné
Sudetenstraße
Up de Rieth
Wiesengrund
Zur Bleiche
2.
Ortsteil Osterwick
Wahlbezirk 5 – Osterwick Nord-Ost Wahlbezirk 6
– Osterwick Süd
Am Rehland Baumberger Straße
Darfelder Straße Dorfbauerschaft
Droste-Hülshoff-Weg Eichenkamp
Fabianus-Kirchplatz Elsen
Hauptstraße von Nr. 1 – 22 Hauptstraße von nr. 23-49
Im Kleinig Holtwicker Straße
Kleikamp Klosterweg
Klockenbrink Ludgerusweg
Landskroner Straße Midlich
Mühlenbachstraße Midlicher Straße
Schöppinger Straße gerade Haus-Nr. 54 – 96 Parkweg
Von-Eichendorff-Straße Zur Mühle
Weersche
Wellenort
Zum Bülten
Wahlbezirk 7 – Osterwick Süd-West Wahlbezirk 9 –
Osterwick Nord-West
Höven Am Esch 1, 3, 7, 9, 15
Marienring Asbecker Straße
Varlar Grüner Weg
Westerkamp Grüner Winkel
Hermann-Löns-Weg
Wahlbezirk 8 – Osterwick Nord / Horst
Schöppinger Straße Natz-Thier-Weg
Schoppenbusch
ungerade Haus-Nr. 1 – 51
Am Esch 2, 4, 6, 17 – 27 Schoppenbusch
Blumenstraße gerade Haus-Nr.: 44 – 52
Brink Von-Alpen-Straße
Brockbauerschaft Vredestraße
Gartenstraße Wagenfelstraße
Haselhof Wentrupstraße
Im Mühlenkamp Wibbelstraße
Lengers Kämpchen Zum Wiedel
Niehoffs Kamp
Nikolaus-Ehlen-Weg
Schoppenbusch gerade Haus-Nr. 2 – 42
Schöppinger Straße 1 – 52,
ungerade Haus-Nr. 53 – 95
Schürkamp
Stiege
Von-Galen-Straße
Wiedings Stegge
3.
Ortsteil Holtwick
Wahlbezirk 10 – Holtwick Nord-Ost Wahlbezirk 11
– Holtwick Süd-Ost
Am Holtwicker Ei Am Holtkebach
An der Linde Bleck
Droste-Vischering-Straße Breslauer Straße
Görtfeld Brückenstraße
Haus Holtwick Friedhofstraße
Heinrich-Backensfeld-Straße Gustav-Böcker-Straße
Heumaate Kirchplatz
Im Kreuzkamp Kirchstraße
In de Kämp Oststraße
Janningskamp Parkstraße
Josefstraße Querstraße
Kardinal-Galen-Straße Schlesierstraße
Kettelerstraße Schulweg
Kreuzstraße Urnitzer Weg
Marienstraße Wördken
Markenwaldstraße Zitadelle
Martinsweg
Nordstraße
Prozessionsweg
Roggenkamp
Straße von Forcé
Ter Horst
Wilhelmstraße
Zur Gräfte
Wahlbezirk 12 – Holtwick Süd-West Wahlbezirk 13 – Holtwick
Nord-West
Bahnhofstraße Alte Landstraße
Birkenweg Brock
Coesfelder Straße Gescherer Straße
Eichengrund Handwerkerstraße
Erlengrund Hegerort
Finkenweg Heidbrink
Fünersfeld Legdener Straße
Gartenstiege Schlee
Im Winkel Schleestraße
Lerchenweg Waldweg
Mühlenstraße
Neeland
Ollen Kamp
Riege
Ringstraße
Wiesenstraße
Zur Alten Vogelstange
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Gottheil fasste die in der Sitzungsvorlage ausführlich dargelegten notwendigen Änderungen zusammen. Er machte deutlich, dass lediglich im Ortsteil Osterwick die Notwendigkeit bestehe, die Wahlbezirke 5 und 8 zu verändern, um innerhalb des Korridors (zwischen 630 und 1.050) zu gelangen. Insbesondere wies er darauf hin, dass wegen des großen Abstandes zwischen dem Stichtag für die zugrunde zu legende maßgebliche amtliche Bevölkerungszahl und dem Wahltag die zwischenzeitliche Bevölkerungsentwicklung dadurch berücksichtigt werden müsse, dass bei der Wahlbezirkseinteilung ein “Sicherheitsabstand” von der zulässigen Höchstabweichungsgrenze (25 %) eingehalten werde, um auch am Wahltag noch im Rahmen der zulässigen Abweichungsgrenzen zu bleiben.
Nach Abwägung aller möglichen Bevölkerungsbewegungen wurde vom Wahlausschuss anerkannt, dass bei dem Vorschlag zur Einteilung der Wahlbezirke der Sicherheitsabstand auch am Wahltag noch eingehalten werden kann.
Ausschussmitglied Reints stellte die Frage, ob nicht auch der Wahlbezirk 7 Osterwick Süd-West (Höven) angepasst werden müsse, da sich dieser Bezirk der Untergrenze von 630 Einwohnern annähere.
Auf die Frage antwortete der Ausschussvorsitzende, das für den Wahlbezirk 7 keine größeren Bevölkerungsbewegungen erkennbar seien, die den vorhandenen Puffer von 22 Einwohnern bis zum Wahltag abschmelzen lassen würden. Für den Fall einer Wahlbezirksänderung im Wahlbezirk 7, die nur in Richtung Ortslage Osterwick erfolgen könne, bestünde die Notwendigkeit, dass das Wahllokal in der Wohnsiedlung Höven aufgegeben werden müsse, da die Mehrheit der Einwohner dann näher an den Wahllokalen im Ortskern von Osterwick wohnen würde. Aufgrund dieser für die Wähler in der Wohnsiedlung Höven doch gravierenden Änderung sei seitens der Verwaltung auf eine entsprechende Änderung des Wahlbezirkes verzichtet worden.
Auch Ausschussmitglied Schulze Baek sprach sich für möglichst geringe Änderungen in den Wahlbezirken, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, aus. Solange der Sicherheitsabstand zu den Unter- und Obergrenzen ausreiche, sollten keine größeren Änderungen vorgenommen werden.
Anschließend fasste der Ausschuss folgenden Beschluss: