Allgemeiner Vertreter Gottheil teilte mit, dass im Bereich des Gebäudekomplexes der Grundschule Osterwick im vergangenen Jahr verstärkt Undichtigkeiten an dem Außenmauerwerk aufgetreten sind. Besonders betroffen sei die Wand des Kellers, in dem sich der Werkraum befindet. Dieses Problem konnte bisher nicht behoben werden.

 

Nunmehr sei vorsehen, das vorhandene Regenentwässerungssystem zu sanieren. Es empfehle sich, für das gesamte Gebäude eine neue Regenentwässerung zu verlegen und diese an den vorhandenen Regenwasserschacht, der vor dem Haupteingang des Schulgebäudes vorhanden sei, anzuschließen. Dies hätte den Vorteil, dass das Regenwasser nicht mehr über den Mischwasserkanal der Kläranlage zugeführt werde. Dadurch könne eine Kosteneinsparung in der Abwasserbeseitigung erzielt werden.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil führte weiter aus, das zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung für die Süd- und Westseite des Gebäudes vorgenommen worden sei. Die Fortführung der Maßnahme sei für das Jahr 2009 vorgesehen.

 

Im Haushalt seien für diese Maßnahme keine Mittel veranschlagt. Aus diesem Grunde sei für diese Maßnahme in Höhe der Auftragssumme mit einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von etwa 20.000 € zu rechnen. Diese überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung bedürfe der Zustimmung des Gemeinderates. Die Auftragsvergabe und Zustimmung sei als Tagesordnungspunkt für die Ratssitzung am 18. Juni 2008 vorgesehen. Die Submission finde statt am 16. Juni 2008. Das Submissionsergebnis werde den Fraktionen durch eine Ergänzungsvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Auf entsprechenden Hinweis des Ausschussmitgliedes Kreutzfeldt teilte Allgemeiner Vertreter Gottheil mit, dass nach Abschluss der Maßnahme das Mauerwerk entfeuchtet werde, damit der Werkraum wieder nutzbar sei. Es sei jedoch zunächst erforderlich, die Ursache zu beseitigen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schenk teilte Allgemeiner Vertreter Gottheil mit, dass sich die Verwaltung darüber im Klaren sei, dass bei einer Splittung der Maßnahme auf zwei Haushaltsjahre höhere Kosten, z.B. für die dadurch notwendige doppelte Baustelleneinrichtung, entstehen. Da jedoch kein Geld für diese Maßnahme vorgesehen sei, habe man Prioritäten setzen müssen.