Fachbereichsleiter Wellner berichtete, dass der Verwaltung ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des “Sökelandweges”, OT Darfeld, vorliege. Der Antragsteller beabsichtige auf einem noch unbebauten Grundstück die Errichtung eines Doppelhauses. Hierdurch werde die vorhandene fiktive Baugrenze überschritten und nach Auskunft des Kreises Coesfeld (Baugenehmigungsbehörde) sei das Vorhaben somit nicht genehmigungsfähig.

Anhand einer Planunterlage stellte er die geplante Bebauung vor. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, wobei auch weitere Grundstücke mit einbezogen würden, könne hierfür Planungsrecht geschaffen werden.

Eine Vorabinformation der Betroffenen habe bereits stattgefunden.

Die Kosten des Verfahrens würden vom Antragsteller getragen.

Die Ausschussmitglieder nahmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis, so dass ein formelles Planverfahren eingeleitet werden könne.