Sitzung: 01.02.2024 Sport-, Kultur-, Familien- und Sozialausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: X/455
Die im Entwurf des Haushaltes 2024 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte
03 Gleichberechtigung von Frau und Mann
07 Städtepartnerschaften
16 Kulturveranstaltungen und -förderung
19 Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung
20 Sportanlagen
21 Sportförderung
22 Öffentlicher Personennahverkehr
37 Bürgerbüro
38 Standesamt
41 Leistungen nach dem SGB II
42 Leistungen nach dem SGB XII
43 Unterhaltsleistungen
44 Leistungen für ausländische Flüchtlinge
45 Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten
47 Wohngeld
49 Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose
50 Friedhöfe
52 Kinderspiel- und Bolzplätze
55 Denkmalschutz und Denkmalpflege
werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernisse zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 empfohlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Zweiter Ausschussvorsitzender Abbenhaus verweist auf die Sitzungsvorlage X/455 und erläutert diese.
Sodann werden die einzelnen Produkte aufgerufen:
03 Gleichberechtigung von Frau und Mann
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
07 Städtepartnerschaften
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
16 Kulturveranstaltungen und –förderung
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
19 Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
20 Sportanlagen
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
21 Sportförderung
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
22 Öffentlicher Personennahverkehr
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
37 Bürgerbüro
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
38 Standesamt
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
41 Leistungen nach dem SGB II
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
42 Leistungen nach dem SGB XII
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
43 Unterhaltsleistungen
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
44 Leistungen für Flüchtlinge
Ausschussmitglied
Mensing stellt fest, dass die Differenz der Transferaufwendungen zu den
Erträgen relativ hoch sei. Er stellt die Frage, ob die Zuwendungen im Bereich
der Flüchtlingsleistungen nicht wesentlich höher seien und ob die Gemeinde eine
Kostendeckung erreiche.
Fachbereichsleiter Croner antwortet, eine Kostendeckung erreiche die Gemeinde nicht. Sie bekomme eine FlüAG-Pauschale des Landes. Für jeden Flüchtling, der sich im Asylverfahren befinde, werde ein monatlicher Betrag von 875 € gezahlt. Landesweit sei es so geregelt, dass nach Abschluss des Asylverfahrens noch eine Einmalzahlung von 12.000 € zur Verfügung stehe. Selbst wenn jemand rechtskräftig als Asylberechtigte/r abgelehnt sei, die Person jedoch nicht abgeschoben werden könne und deshalb eine Duldung erhalte, müsse die Wohnortkommune die ggf. erforderlichen Sozialleistungen allein finanzieren, oberhalb der Abschlusseinmalzahlung seien keine Leistungen zu erwarten.
45 Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
47 Wohngeld
Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob das Wohngeld über den Haushalt der Gemeinde laufe.
Bürgermeister
Gottheil verneint diese Frage. Das Wohngeld werde direkt per Belastung in den
Landeshaushalt abgerechnet.
49 Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und
Wohnungslose
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
50 Friedhöfe
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
52 Kinderspiel- und Bolzplätze
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
55 Denkmalschutz und Denkmalpflege
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern
Ausschussmitglied Fehmer teilt mit, in ihrer Fraktion sei die Überlegung geäußert worden, wie man nächstes Jahr mit dem Thema Eintrittsgelder beim Rosendahler Herbstzauber umgehen solle und fragt ob dies schon berücksichtig sei, so dass man eine Gleichberechtigung in den drei Ortsteilen ermögliche.
Bürgermeister
Gottheil antwortet, es seien aus den Haushaltsklausurtagungen jeweils ähnlich
lautende Anregungen mitgenommen worden, bei der Zweit- und Drittauflage des
Rosendahler Herbstzaubers in Darfeld und Holtwick auf Eintrittsgelder zu
verzichten.
Ausschussmitglied Fehmer teilt mit, ihre Fraktion sei mit der geplanten, kompletten Umzäunung des Tartanplatzes nicht zufrieden. Sie stellt die Frage, ob eine Reduzierung der Umzäunung möglich sei, zum Beispiel diese nur an zwei Seiten vorzusehen.
Bürgermeister
Gottheil antwortet, der Förderantrag sei gestellt worden, auch für den Zaun,
und er sei auch erfolgreich genehmigt worden. Der Ansatz aus der Fraktion sei
aber wahrgenommen worden und der Zaun solle und dürfe mit Blick auf die
erhaltene Förderung zwar nicht gänzlich entfallen, allerdings solle er auf den
Längsseiten in der Höhe reduziert werden.
Ausschussmitglied Fehmer teilt weiterhin mit, dass eine Anregung an sie bezüglich der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwischen den Jahren herangetragen worden sei. Sie stellt die Frage, ob es möglich sei, für das Bürgerbüro Sonderöffnungszeiten in diesem Zeitraum einzurichten.
Bürgermeister Gottheil antwortet, diese Thematik sei auf Fachbereichsleiterebene und mit dem Personalrat besprochen worden und es sei beschlossen worden, dass das Bürgerbüro angesichts der günstigen Lage der Feiertage auch in 2024 zwischen den Jahren geschlossen bleibe. Jedes Jahr werde von neuem geprüft, ob eine Schließung zwischen den Feiertagen vertretbar sei.
Im Anschluss fasst der Ausschuss
folgenden Beschluss: