Beschluss: ungeändert beschlossen

Die im Entwurf des Haushaltes 2024 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte

 

03 Gleichberechtigung von Frau und Mann

07 Städtepartnerschaften

16 Kulturveranstaltungen und -förderung

19 Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung

20 Sportanlagen

21 Sportförderung

22 Öffentlicher Personennahverkehr

37 Bürgerbüro

38 Standesamt

41 Leistungen nach dem SGB II

42 Leistungen nach dem SGB XII

43 Unterhaltsleistungen

44 Leistungen für ausländische Flüchtlinge

45 Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten

47 Wohngeld

49 Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose

50 Friedhöfe

52 Kinderspiel- und Bolzplätze

55 Denkmalschutz und Denkmalpflege

 

werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen sowie Einbeziehung der sich hieraus ergebenden Anpassungserfordernisse zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 empfohlen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Zweiter Ausschussvorsitzender Abbenhaus verweist auf die Sitzungsvorlage X/455 und erläutert diese.

 

Sodann werden die einzelnen Produkte aufgerufen:

 

03 Gleichberechtigung von Frau und Mann

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

07 Städtepartnerschaften

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

16 Kulturveranstaltungen und –förderung

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

19 Gemeindliche Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

20 Sportanlagen

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

21 Sportförderung

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

22 Öffentlicher Personennahverkehr

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

37 Bürgerbüro

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

38 Standesamt

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

41 Leistungen nach dem SGB II

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

42 Leistungen nach dem SGB XII

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

43 Unterhaltsleistungen

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

44 Leistungen für Flüchtlinge

 

Ausschussmitglied Mensing stellt fest, dass die Differenz der Transferaufwendungen zu den Erträgen relativ hoch sei. Er stellt die Frage, ob die Zuwendungen im Bereich der Flüchtlingsleistungen nicht wesentlich höher seien und ob die Gemeinde eine Kostendeckung erreiche.

 

 

Fachbereichsleiter Croner antwortet, eine Kostendeckung erreiche die Gemeinde nicht. Sie bekomme eine FlüAG-Pauschale des Landes. Für jeden Flüchtling, der sich im Asylverfahren befinde, werde ein monatlicher Betrag von 875 € gezahlt. Landesweit sei es so geregelt, dass nach Abschluss des Asylverfahrens noch eine Einmalzahlung von 12.000 € zur Verfügung stehe. Selbst wenn jemand rechtskräftig als Asylberechtigte/r abgelehnt sei, die Person jedoch nicht abgeschoben werden könne und deshalb eine Duldung erhalte, müsse die Wohnortkommune die ggf. erforderlichen Sozialleistungen allein finanzieren, oberhalb der Abschlusseinmalzahlung seien keine Leistungen zu erwarten.

 

45 Sozialversicherung und -versorgung, Seniorenangelegenheiten

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

47 Wohngeld

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, ob das Wohngeld über den Haushalt der Gemeinde laufe.

 

Bürgermeister Gottheil verneint diese Frage. Das Wohngeld werde direkt per Belastung in den Landeshaushalt abgerechnet.

 

 

49 Unterkünfte für Aussiedler, Flüchtlinge, Asylbewerber und Wohnungslose

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.

 

50 Friedhöfe

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

52 Kinderspiel- und Bolzplätze

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

55 Denkmalschutz und Denkmalpflege

 

Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern

 

 

 

Ausschussmitglied Fehmer teilt mit, in ihrer Fraktion sei die Überlegung geäußert worden, wie man nächstes Jahr mit dem Thema Eintrittsgelder beim Rosendahler Herbstzauber umgehen solle und fragt ob dies schon berücksichtig sei, so dass man eine Gleichberechtigung in den drei Ortsteilen ermögliche.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es seien aus den Haushaltsklausurtagungen jeweils ähnlich lautende Anregungen mitgenommen worden, bei der Zweit- und Drittauflage des Rosendahler Herbstzaubers in Darfeld und Holtwick auf Eintrittsgelder zu verzichten.

 

 

Ausschussmitglied Fehmer teilt mit, ihre Fraktion sei mit der geplanten, kompletten Umzäunung des Tartanplatzes nicht zufrieden. Sie stellt die Frage, ob eine Reduzierung der Umzäunung möglich sei, zum Beispiel diese nur an zwei Seiten vorzusehen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, der Förderantrag sei gestellt worden, auch für den Zaun, und er sei auch erfolgreich genehmigt worden. Der Ansatz aus der Fraktion sei aber wahrgenommen worden und der Zaun solle und dürfe mit Blick auf die erhaltene Förderung zwar nicht gänzlich entfallen, allerdings solle er auf den Längsseiten in der Höhe reduziert werden.

 

Ausschussmitglied Fehmer teilt weiterhin mit, dass eine Anregung an sie bezüglich der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwischen den Jahren herangetragen worden sei. Sie stellt die Frage, ob es möglich sei, für das Bürgerbüro Sonderöffnungszeiten in diesem Zeitraum einzurichten.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, diese Thematik sei auf Fachbereichsleiterebene und mit dem Personalrat besprochen worden und es sei beschlossen worden, dass das Bürgerbüro angesichts der günstigen Lage der Feiertage auch in 2024 zwischen den Jahren geschlossen bleibe. Jedes Jahr werde von neuem geprüft, ob eine Schließung zwischen den Feiertagen vertretbar sei.

 

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: