Die im Entwurf des
Haushaltes 2024 enthaltenen Teilergebnispläne für die Produkte
12 Grundschulen
13 Sekundarschule
14 Förderschulen
15 Zentrale Leistungen
für Schüler und am Schulleben Beteiligte
17 Musikschule und
sonstige musikpädagogische Bildungsträger
18 Volkshochschule und
sonstige Weiterbildung
46 Förderung von Kindern
in Tagesbetreuung
werden dem Rat unter Berücksichtigung der sich aus Einzelbeschlüssen
ergebenden Veränderungen sowie unter Einbeziehung der sich hieraus ergebenden
Anpassungserfordernisse zur Beschlussfassung im Rahmen der Verabschiedung des
Haushaltes 2024 empfohlen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ausschussvorsitzender Deitert verweist auf die Sitzungsvorlage X/453 und erläutert diese.
12- Grundschulen
Es erfolgen keine Wortmeldungen
von Ausschussmitgliedern.
13- Sekundarschule
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
14- Förderschulen
Bürgermeister Gottheil weist auf
die Änderungsliste und die darin enthaltene Erhöhung der finanziellen
Beteiligung der Gemeinde Rosendahl an den Kosten des Schulbetriebs der
Pestalozzischule hin.
Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
15- Zentrale Leistungen für Schüler und am Schulleben Beteiligte
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
17- Musikschule und sonstige musikpädagogische Bildungsträger- Grund-
Schulen
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
18- Volkshochschule und sonstige Weiterbildung
Herr Lembeck erkundigt sich, ob seitens der VHS zwischenzeitlich Kontakt mit der Gemeinde hinsichtlich einer eventuellen Rückkehr in den VHS-Zweckverband aufgenommen worden sei.
Bürgermeister Gottheil antwortet,
aktiv habe es keine Anfrage gegeben. Er habe lediglich am Rande eines
Termins in anderer Angelegenheit mit Frau Boland-Theißen mal mit ihr darüber
gesprochen, dass es auch ohne förmliche Beteiligung der Gemeinde Rosendahl
möglich sei, dass Kursteilnehmer*innen aus Rosendahl kommen könnten.
46 Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung
Es erfolgen keine Wortmeldungen von Ausschussmitgliedern.
Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: