Bürgermeister Niehues nahm Bezug auf eine Anfrage von Ratsmitglied Neumann in der Ratssitzung am 24.04.2008 hinsichtlich eines Gutachtens zur Untersuchung der Abwässer von Kleinkläranlagen.

 

Nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Dr. Noll von der Firma OWL Umweltanalytik bestünde zwischen Klärschlamm aus sanierten und nicht sanierten Kleinkläranlagen kein Unterschied. Unterschiede gebe es lediglich bei der Reinigungsleistung der Kleinkläranlagen. Bei neuen Kleinkläranlagen werde durch die Belebungsstufe, d.h. durch die regelmäßige Zufuhr von Sauerstoff, das Abwasser wesentlich besser gereinigt als in den herkömmlichen 3-Kammer-Gruben. Weil Klärschlamm gleich Klärschlamm sei und beide Klärschlämme auf der Kläranlage den gleichen Prozess durchliefen, könne es bei den Abwassergebühren für die Entsorgung von Klärschlamm aus den Kleinkläranlagen auch keine Unterschiede geben.