Beschluss: ungeändert beschlossen

Die als Anlage I beigefügte Satzung der Gemeinde Rosendahl über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Legdener Straße/Waldweg“ der Gemeinde Rosendahl wird gemäß § 14 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:                                   8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen            


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/436 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Weber merkt an, dass der Bebauungsplan nicht akzeptabel sei. Seine Fraktion werde dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Meinert teilt mit, dass die Veränderungssperre an anderer Stelle schneller erfolgt sei und stellt die Frage, warum dies in Holtwick so lange dauere. Des Weiteren führt er aus, seiner Fraktion gehe ein Komplettverbot für jegliche Bautätigkeit innerhalb des Gebiets der Veränderungssperre zu weit. Unklar sei auch, was wertsteigernde Maßnahmen seien und was somit in Zukunft erlaubt sei und was nicht.

Seine Fraktion könne dem Beschluss in dieser Form nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Gottheil erläutert, im Falle einer Veränderungssperre werde mit dieser nicht alles untersagt, sondern es könnten auch Ausnahmen zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht dagegenstehen würden. Es werde durchaus über Möglichkeiten nachgedacht, trotz ggf. bestehender Veränderungssperre kleinere bauliche Maßnahmen zuzulassen. Die Verwaltung sei der Auffassung, diesen Beschluss zu fassen.

 

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: