Beschluss: ungeändert beschlossen

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/457 und erläutert diese. Er begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Ahn vom Büro WoltersPartner.

 

Herr Ahn stellt die Ausweitung der Windenergienutzung mit dem Instrument der „Positivplanung“ in Form einer PowerPoint Präsentation ausführlich und umfänglich dar. Die PowerPoint-Präsentation liegt der Niederschrift als Anlage III bei.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, dass die B´90/Die Grünen-Fraktion die Position eingenommen habe, dass Machbares bezüglich der Windenergie auch tatsächlich möglich gemacht werden solle. In Bezug auf die Positivplanung äußert er, dass wenn etwas ausgeschlossen werde, dass es dann keine Positivplanung mehr sei. Seine Fraktion sei gewillt, dass Einzelstandorte nicht ausgeschlossen werden sollen. Es solle versucht werden, soweit wie möglich auch Einzelstandort zu ermöglichen.

 

Herr Ahn geht ausführlich und umfänglich auf die Aussagen von Herrn Weber ein.

 

Im Vorfeld der Sitzung sind durch die CDU-Fraktion folgende Fragen gestellt worden:

 

In der vorliegenden Karte fehle die Darstellung der möglichen Zonen (2,5 km) der Nachbarkommunen. Auch gebe es noch Fragen zur Karte selber bzw. zur möglichen Anzahl der Standorte (450 m vs. 500 m).

 

Außerdem stelle sich zu der Thematik der Leitlinien die Frage, wie weit können in den Leitlinien auch Möglichkeiten der direkten Bürgerbeteiligung verankert werden? Außerdem möchte man wissen, wie der Punkt (A) 4 im v. g. Kontext zu verstehen sei?

 

Herrn Ahn teilt mit, dass er von einer 2,5 km-Umfeld-Darstellung nichts wisse. Dazu müsste auch ein anderer Maßstab gewählt werden. Entsprechend sei diese Leistung auch nicht in dem Angebot enthalten. Wenn sich die Fragestellung auf Grenzbereiche beziehe, müssten mit Blick auf den 2,5 km-Radius auch Planpotentiale der Nachbarkommunen bei der Potentialstudie mitberücksichtigt werden.

 

Weiter führt er aus, dass bei konkreten Windkraftenergiestandorten bei einer Differenz unterhalb einer Flügellänge (hier 450 zu 500 m) eine Festlegung völlig unmöglich sei, da es hier vor allem darum gehe, ob eine Anlage überhaupt möglich sei bzw. wie sich die Wirtschaftlichkeit darstelle.

 

Wenn eine ganz grobe Einschätzung erfolge und auch separate Einzelanlagen mitgerechnet werden, könne man im Maximum auf ca. 10 bis 15 zusätzliche Windkraftanlagenstandorte in Rosendahl kommen, von den erfahrungsgemäß aber ein Teil aufgrund von Grundstücksproblemen, Artenschutz usw. nicht zum Bau einer Anlage führen werde.

 

Die direkte Beteiligung der Bürger an Windkraftenergieanlagen sei mit dem Bürgerenergiegesetz nun möglich und eine reine Verhandlungssache. Hieraus könne aber nicht zwingend die finanzielle Beteiligung von jedermann mit einem kleinen Betrag abgeleitet werden

 

Zu dem Punkt A4 teilt Herr Ahn mit, dass dieser aber erst zu einem scharfen Schwert werde, wenn Bauleitplanung erforderlich sei. Ansonsten trete die Kaskade des Bürgerenergiegesetzes bis hin zur Strafzahlung in Kraft.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus bittet Herrn Ahn um eine Aussage zu den Repoweringwindkraftanlagen.

 

Herr Ahn erläutert, dass Repowering eine rechtliche Sonderstellung hinsichtlich der Flächen genieße, jedoch nicht hinsichtlich der Beteiligung. Das Bürgerenergiegesetz gelte auch für das Repowering von Windkraftenergieanlagen. Alle immissionsrechtlichen Bestimmungen seien auch hierbei einzuhalten. Ein Mitspracherecht der Kommunen bei der Höhe habe es faktisch nie gegeben und gebe es auch weiterhin nicht. Er macht deutlich, dass es sich beim Repowering von Windenergieanlagen um keine Frage nach Lage der neuen Anlagen in Konzentrationszonen handele, welche die Gemeinde Rosendahl auch nicht habe und Projektierer somit auch nicht an die gewollt gewesenen Konzentrationszonen gebunden seien.

 

Bürgermeister Gottheil führt das Thema der finanziellen Beteiligung der Gemeinde Rosendahl ausführlicher aus und teilt mit, dass es eine Einspeisevergütung nach § 6 EEG 2023 in Höhe von 0,002 €/kw je Stunde zugunsten der Gemeinde Rosendahl geben könne. Es sei sich auf die Anlagen bezüglich des Repowering und mit Anlagenhöhen von 200 Metern und mehr konzentriert worden, welche durch entsprechende Gesellschaften vertreten seien. Mittlerweile hätten von sechs Gesellschaften mit entsprechenden Anlagen fünf entsprechende Verträge unterschrieben. Er ergänzt, dass in 2023 bei einer entsprechenden Beteiligung nur 4 von 12 Monaten abgerechnet worden seien, da die Weiterleitungspflicht nur dann greife, wenn die Einspeisevergütung maximal bei der erzielten EEG-Einspeisevergütung liege. Weiter teilt er mit, dass man sich weiterhin im Gespräch mit den Antragstellern für die Ausweitung der Vereinbarungen auf die Repoweringanlagen und zwei neu zu errichtenden Anlagen auf der Horst, auch hinsichtlich des Regionalplans, befinde. Die verschiedenen Thematiken sollen weiter präzisiert werden.

 

Ausschussmitglied Deitert bemerkt, dass nicht alle Anlagen auf der Karte eingezeichnet seien und die Darstellung der möglichen Zonen (2,5 km) der Nachbarkommunen fehle. Weiter möchte er wissen, über wie viele Anlagen eigentlich gesprochen werde, die sich bereits im Genehmigungsprozess befänden.

 

Herr Ahn antwortet, es werde derzeit von den drei genehmigten Windenergieanlagen oberhalb der Weißenburg gesprochen. Eine Auskunft über laufende Anträge dürfe er nicht geben. Auf der vorliegenden Karte seien nur die genehmigten und ihm durch Projektierer bekannt gemachten Anlagenstandorte ersichtlich

 

Bürgermeister Gottheil ergänzt und erläutert hierzu die Anlagen, bei denen ein konkreter Antrag gestellt oder zumindest bekannt sei. Für das Repoweringvorhaben auf der Horst nebst zwei weiteren neuen Anlagen sowie eine Anlage in Richtung Holtwick hätten Betreiber entsprechende Anträge gestellt. Durch die SL Windenergie sei offiziell für drei Windenergieanlagen ein Repoweringantrag gestellt, jedoch könne konkret auch noch eine vierte Anlage dazu kommen. Bei allen anderen der Verwaltung bekannt gewordenen Vorgängen handele es sich bisher um Vorstufen zur Antragstellung.

 

Im Anschluss bedankt sich Ausschussvorsitzender Lembeck bei Herrn Ahn für seinen anschaulichen und detaillierten Vortrag und verabschiedet ihn. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.