Beschluss: ungeändert beschlossen

Die der Sitzungsvorlage Nr. X/441 als Anlage II beigefügte 3. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 

Die Verwaltung wird nach Ablauf des 31. Dezember 2025 über etwaige Auswirkungen berichten.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig       


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/441 und gibt kurze Erläuterungen.

 

Ausschussmitglied Lembeck teilt mit, seine Fraktion habe sich beraten und begrüße diese Änderungssatzung. Sie seien aber der Meinung, eine Nachkontrolle in 24 Monaten durchzuführen.

 

Ausschussmitglied Weber beschreibt dieses Thema als höchst emotional. Er weist darauf hin, welche wirtschaftliche Bedeutung Haustiere mittlerweile erlangt hätten.

Er habe gehört, dass Hunde aus anderen Ländern aufgenommen würden, wenn Tierheime in Deutschland ziemlich leer seien. Er möchte wissen, ob dies richtig sei.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dies sei ihm so nicht bekannt. Bekannt sei aber, dass die Population der Katzen in den Tierheimen sehr hoch sei.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, seine Fraktion spreche sich für den Beschlussvorschlag aus.

 

Ausschussmitglied Hambrügge berichtet, ihre Fraktion habe sich die Frage gestellt, ob die einmalig ersparten 70 Euro Anreiz genug seien, sich ein Tier aus dem Tierheim zu holen. Auf Grund der derzeitigen Überfüllung der Tierheime schließe sich ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag an und befürworte auch die Nachkontrolle nach 24 Monaten, um dadurch feststellen zu können, ob das Erlassen der Hundesteuer ein spürbarer Anreiz gewesen sei.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert teilt mit, seine Fraktion trage die Änderung auch mit und sehe es als Investition in die Zukunft, denn schließlich würden die Tiere dann auch ordnungsgemäß angemeldet. Auch seine Fraktion spreche sich für eine Nachkontrolle aus.

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: