Beschluss: ungeändert beschlossen

Der IV. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzepts für die Jahre 2024 bis 2027 (Anlage I) gem. § 8a KAG NRW wird zugestimmt. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beizufügen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/464 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Weber stellt fest, dass der Waldweg zweimal im Wegekonzept enthalten sei und er stellt die Frage, warum dies so sei.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es seien zwei unterschiedliche Straßenabschnitte gemeint und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigt sich, wie der weitere Ablauf wäre bezüglich der Straßen, die KAG NRW beitragspflichtig wären, ob jetzt die Antragsstellung erfolge, wie lange die Wartezeit betrage und wann mit einer Zusage von Fördergeldern zu rechnen sei.

 

Bürgermeister Gottheil beschreibt daraufhin die Vorgehensweise bei einem KAG-Förderantrag an das Land auf der Grundlage von § 8 a KAG NRW. Er antwortet, die Anwohner müssten in einem ersten Schritt angeschrieben werden. In dem Schreiben würden sie über die grundsätzlich für sie bestehende Beitragspflicht informiert. Gleichzeitig erfolge aber der Hinweis, dass die Gemeinde versuchen werde, auf der Grundlage von § 8 a KAG NRW beim Land einen Förderantrag zu stellen. Die erfolgreich eingeworbene Förderung führe dazu, dass die Gemeinde die eigentlich von privaten Grundstückseigentümern aufzubringenden Eigenanteil vom Land erstattet bekomme. Bürgermeister Gottheil weist allerdings darauf hin, dass erst im Nachgang nach bereits umgesetzter baulicher Maßnahme in Kenntnis der lt. Schlussrechnung entstandenen Gesamtsumme der Antrag beim Land gestellt werden könne.

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: