Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 14.07.2008 auf Erhebung einer kostendeckenden Gebühr am Wertstoffhof wird nicht entsprochen.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussmitglied Branse erläuterte den SPD-Antrag vom 14.07.2008 und erklärte, dass die in der Sitzungsvorlage dargestellte Begründung, von einer Einführung einer kostendeckenden Gebühr am Wertstoffhof abzusehen, ausführlich und nachvollziehbar sei. Vor allem die Tatsache, dass in den Städten Billerbeck und Coesfeld die Abfallgebühren in Form einer Einheitsgebühr erhoben werden, erschwere die Umsetzung einer getrennten Gebührenerhebung am Wertstoffhof. Dennoch sei er weiterhin der Auffassung, dass die Einführung einer kostendeckenden Gebühr am Wertstoffhof dazu beitragen könne, die Restmüllgebühren zukünftig stabil zu halten. Da der Vertrag über den Bau und Betrieb eines Wertstoffhofes Ende 2010 auslaufe, solle bei Neuabschluss die Möglichkeit der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nochmals geprüft werden.

 

Ausschussmitglied Schröer erklärte, dass die Umsetzung des SPD-Antrages zum jetzigen Zeitpunkt nicht realistisch sei, betonte aber, dass es auch grundsätzlich das Bestreben der CDU sei, die Kosten im Bereich der Abfallbeseitigung verursachergerecht umzulegen.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss fasste folgenden Beschluss: