Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/703 als Anlage II beigefügte 1. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues erläuterte den Sachverhalt und wies darauf hin, dass aufgrund von Änderungen des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) die Notwendigkeit zum Erlass einer Änderungssatzung bestehe.

 

Ausschussmitglied Reints erklärte, dass die Aufzählung im § 7 Abs. 3 nicht die gefährlichen Stoffe Dioxin und Radioaktivität enthalte. Da diese Stoffe auch in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden könnten, fragte er nach, ob es nicht ratsam sei diese mit aufzunehmen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die Änderungssatzung sich an die Mustersatzung orientiere, welche der Städte- und Gemeindebund NRW in Abstimmung mit dem Innenministerium und dem Umweltministerium NRW erarbeitet habe. Insofern sei davon abzuraten.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss fasste folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: