Die Gebührennachkalkulationen 2007 sowie der Ausblick für 2008 für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung werden zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Berücksichtigung von internen Leistungsverrechnungen bei den Gebührennachkalkulationen sind die gleichen Grundlagen wie bei der Gebührenkalkulation heranzuziehen. Die geänderten Gebührennachkalkulationen sind bis zur nächsten Gebührenkalkulation vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                              4 Nein-Stimmen


Auf die Frage von Ausschussmitglied Fedder, warum eine Unterdeckung für das Jahr 2008 im Bereich der Abfallbeseitigung prognostiziert werde, teilte Bürgermeister Niehues mit, dass im Rahmen der Aufstellung einer Gebührenkalkulation nicht alle Unwägbarkeiten berücksichtigt werden könnten und für das Jahr 2008 durch die Einführung der blauen Papiertonne und die Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnungen höhere Kosten als kalkuliert erwartet werden.

 

Ausschussmitglied Fedder wies darauf hin, dass in der Prognose für 2008 auch Kosten für die Auslieferung der Papiertonne angesetzt werden. In der Diskussion über die Einführung der Papiertonne sei aber verwaltungsseitig die Aussage getroffen worden, dass die Auslieferung der blauen Tonne kostenlos erfolge. Bürgermeister Niehues erklärte, dass diese Aussage im Hinblick auf die Kosten für den Bürger getroffen worden und auch richtig gewesen sei. Die Fa. Remondis habe aber gegenüber der Gemeinde das Angebot gemacht, dass die bereits ausgelieferten Papiertonnen in die kommunale Hand übergehen können und hinsichtlich der Kostenregelung der Vertrag über die Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen und über die Behältergestellung und –bewirtschaftung, der zwischen der Stadt Lüdinghausen und der Fa. Remondis geschlossen worden sei, als Grundlage heranzuziehen sei. Danach bestehe auch bei Auslieferung von Papiertonnen für die Fa. Remondis ein Anspruch auf eine Entgeltzahlung.

 

Ausschussmitglied Schröer erläuterte, dass eine umfassende Kosten- und Leistungsrechnung auch die Berücksichtigung von internen Leistungsverrechnungen fordere. In der Vergangenheit seien diese Kosten nicht ermittelt und im Rahmen von Gebührenkalkulationen umgelegt worden. Die Umlegung dieser Kosten sei aber sachgerecht und notwendig, auch wenn die Auswirkungen nunmehr schmerzhaft zu spüren seien. Allerdings sei er der Auffassung, dass eine Berücksichtigung von internen Leistungsverrechnungen in den Gebührennachkalkulationen auch nur dann erfolgen solle, wenn diese zuvor in den Gebührenkalkulationen als Kostenansatz bereits berücksichtigt worden seien. Insofern stelle er für die CDU-Fraktion den Antrag, die Gebührennachkalkulationen so abzuändern, dass die internen Leistungsverrechnungen nur in der Form berücksichtigt werden, wie hierfür in den Gebührenkalkulationen zuvor ein Ansatz gebildet worden sei.

 

Ausschussmitglied Branse bemerkte, dass es letztlich nur zwei Möglichkeiten gebe. Entweder glaube man den Nachkalkulationen und den dort abgebildeten internen Leistungsverrechnungen oder man glaube es halt nicht. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass die Nachkalkulationen gewissenhaft vorgenommen worden seien und insofern auch die dort abgebildeten Kosten für die internen Leistungsverrechnungen ihre Berücksichtigung finden müssen. Würden diese Kosten nicht berücksichtigt, so würden diese dann den allgemeinen Haushalt belasten. Er sei jedoch der Ansicht, dass diese Kosten von dem jeweiligen Gebührenhaushalt zu erwirtschaften und im Rahmen einer kostendeckenden Gebühr zu erheben seien.

 

Ausschussvorsitzender Schulze Baek vertrat die Auffassung, dass bei den Nachkalkulationen die gleichen Grundlagen wie bei den Gebührenkalkulationen heranzuziehen seien.

 

Ausschussmitglied Schröer räumte ein, dass diese Vorgehensweise vielleicht nicht ganz sachgerecht sei, aber einen sanften Einstieg in die Kosten- und Leistungsrechnung darstellen würde und somit ausnahmsweise auch gerechtfertigt sei. Bei den Gebührenkalkulationen 2009 könnten dann erstmalig auch die internen Leistungsverrechnungen ihre Berücksichtigung finden.

 

Ausschussmitglied Fedder bat um Darstellung und Aufschlüsselung der Kosten der internen Leistungsverrechnung 2007 für die Gebührenhaushalte Abfallbeseitigung und Straßenreinigung. Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Antwort über das Protokoll:

 

Interne Leistungsverrechnung 2007:

 

 

Produkt II/11.002

Abfallbeseitigung und -entsorgung

Produkt II/12.003

Straßenreinigung

1   Prüfung Jahresabschluss

498,32 €

8,57 €

2.  Steuern, Abgaben und Entgelte

11.790,32 €

437,10 €

3.  Gebäudemanagement

0,00 €

0,00 €

4.  Winterdienst u.ö. Straßen

0,00 €

608,18 €

5.  Buchführung

18.078,44 €

1.906,49 €

6.  Arbeitsplatzkosten

1.039,98 €

94,54 €

7.Bauhof

10.756,00 €

0,00 €

Gesamt:

42.163,06 €

3.054,88 €

 

 

Ausschussmitglied Branse erläuterte, dass es sich bei den ermittelten internen Leistungsverrechnungen um tatsächlich entstandene Kosten handelt, die dann auch im Rahmen von Gebührennachkalkulationen zu berücksichtigen seien. Diese dadurch entstandene Unterdeckung müsse nicht zwingend in der darauffolgenden Kalkulationsperiode zu einer Gebührenerhöhung führen, da Kostenunterdeckungen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden können.

 

In diesem Zusammenhang fragte er nach, ob die Fa. Remondis für das Jahr 2009 bereits eine Preiserhöhung aufgrund der gestiegenen Dieselpreise angekündigt habe.

 

Produktverantwortlicher Croner erklärte, dass die Fa. Remondis für das Jahr 2009 ein Preisanpassungsbegehren noch nicht geltend gemacht habe, aber entsprechend dem Abfuhrvertrag die Berechtigung bestehe, rückwirkend zum 01. Januar eines Jahres, bei nachweisbar veränderten Kosten, eine Anpassung der Entgelte zu verlangen. Das Anpassungsverlangen müsse jedoch spätestens zwei Monate nach dem möglichen Änderungstermin schriftlich dem Vertragspartner zugehen.

 

Bürgermeister Niehues informierte den Ausschuss darüber, dass die Gebührennachkalkulation Abwasserbeseitigung noch nicht fertig gestellt sei, da hier Herr Isfort nach wie vor eingebunden sei. Sobald er seinen Dienst wieder aufgenommen habe, werde diese nachgereicht.

 

Der Ver- und Entsorgungsausschuss fasste folgenden Beschluss: