Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes “Schleestraße” im Ortsteil Holtwick wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/715 beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, beschlossen. Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/715.

 

Ausschussmitglied Riermann fragte nach, warum der Antrag auf Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes an der "Wiedings Stegge" im Baugebiet "Niehoffs Kamp" im OT Osterwick abgelehnt worden sei.

 

Fachbereichsleiter Wellner erläuterte, dass der Ausschuss sich in der letzten Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses im Juni ganz dezidiert dafür ausgesprochen habe, die im Rahmen des Bebauungsplanes beschlossene Struktur an der Ortsrandlage zu erhalten.

 

Ausschussmitglied Steindorf merkte zudem an, dass im Bereich "Niehoffs Kamp" noch alternative Grundstücke zur Verfügung standen und zudem hier die Ortsrandlage deutlich sichtbar sei.

 

Ausschussmitglied Weber schlug vor, dass man grundsätzlich die gestalterischen Festsetzungen innerhalb eines Bebauungsplanes überdenken sollte.

 

Der Ausschuss fasste nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: