Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Antrag des Amtes für Agrarordnung Coesfeld auf Zustimmung gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen Billerbeck und Rosendahl in der Flurbereinigung “Aulendorf” wird nicht zugestimmt, da die vorgenommene Gemeindegrenzenänderung nicht ausgewogen ist. Hierfür sprechen der Flächenverlust von knapp 8 ha und auch die bei der Gemeinde Rosendahl verbleibenden und an der künftigen Gemeindegrenze gelegenen – teilweise ausgebauten und teilweise unausgebauten – Wegeflächen.

 

Im Rahmen einer Neueröffnung des Flurbereinigungsverfahrens ist ein ausgewogener Flächenaustausch zwischen den beteiligten Kommunen abzustimmen und zu realisieren. Hierbei ist zu prüfen, ob das im Eigentum der Gemeinde Rosendahl stehende Grundstück Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel Flur 1 Flurstück 103 zu dem Flurbereinigungsverfahren hinzugezogen werden kann und für dieses Grundstück eine Gemeindegrenzenänderung gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz möglich ist. Hierdurch könnten sich langfristig für die Gemeinde Rosendahl weitergehende Einwirkungsmöglichkeiten (z.B. für die Aufstellung eines Bebauungsplanes) ergeben.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage.

Es sei vom Amt für Agrarordnung versäumt worden, die Zustimmung des Gemeinderates Rosendahl gemäß § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz einzuholen. Das Amt für Agrarordnung habe nunmehr nachträglich die Zustimmung zu der vorgenommenen Gemeindegrenzenänderung beantragt.

Die vom Städte- und Gemeindebund angeforderte Stellungnahme zu der rechtlichen Möglichkeit zum Abschluss eines Gebietsänderungsvertrages liege zwischenzeitlich vor, so Bürgermeister Niehues. Er informierte die Ausschussmitglieder umfassend über den Inhalt der Stellungnahme. Die Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Für die CDU-Fraktion teilte Ausschussmitglied Kuhl mit, dass diese für eine Wiedereröffnung des Flurbereinigungsverfahrens sei.

Auch Ausschussmitglied Mensing sprach sich für eine erneute Eröffnung aus.

 

Fachbereichsleiter Gottheil wies auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Söller darauf hin, dass die Fläche bei Hülsken nicht in das Flurbereinigungsverfahren einbezogen werden könne.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schröer erläuterte Fachbereichsleiter Gottheil, wie es dazu kam, dass dieser Fehler aufgedeckt wurde. Hierfür sei eine intensive Recherche notwendig gewesen.

 

Ausschussmitglied Söller äußerte sein Unverständnis über die in seinen Augen vorgenommene willkürliche Grenzziehung in dem Flurbereinigungsverfahren “Aulendorf”.

Dieses liege vermutlich daran, dass die neue Grenze entlang eines unausgebauten Weges gezogen worden sei, wobei dieser Weg im Eigentum der Gemeinde Rosendahl verblieben sei, so Fachbereichsleiter Gottheil.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: