Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/237 als Anlage II beigefügte 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen, wobei die Wertgrenze für Auftragsvergaben für den Ver- und Entsorgungsausschuss auf 250.000,00 € festgesetzt wird. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Kuhl, warum die Wertgrenze für Auftragsvergaben für den Ver- und Entsorgungsausschuss auf 150.000,00 € festgesetzt wurde, teilte Bürgermeister Niehues mit, dass die Festlegung der Wertgrenze letztlich in der Entscheidung des Rates liege. Sofern dem Ver- und Entsorgungsausschuss die Kompetenz zugestanden werden solle, Aufträge in unbegrenzter Höhe zu vergeben, so könne dies beschlossen werden. Er gab aber zu bedenken, dass der Ver- und Entsorgungsausschuss dann erheblich mehr Kompetenzen als die anderen Ausschüsse habe.
Bürgermeister Niehues schlug als Kompromiss vor, die Wertgrenze auf 200.000,00 – 250.000,00 € zu erhöhen, hierdurch seien sämtliche Kanalsanierungsmaßnahmen abgedeckt.
Ausschussmitglied Kuhl machte den Vorschlag, die Wertgrenze auf 250.000,00 € zu erhöhen. Nach einem Jahr könne man sich nochmals über diese Wertgrenze unterhalten. Diesem Vorschlag schlossen sich die Ausschussmitglieder an.
Der Haupt- und Finanzausschuss fasste abschließend folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat: