Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlage. Er erläuterte ausführlich, warum die Erhöhung des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige Feuerwehrangehörige im Zuge der durch die CDU vorgeschlagenen Änderung mit erfolgen solle.

 

Ausschussmitglied Haßler begründete für die CDU-Fraktion den Antrag auf Änderung der Hauptsatzung. Die Notwendigkeit, die Beschränkung der Anzahl der Fraktionssitzungen, für die das Sitzungsgeld gezahlt wird, ersatzlos zu streichen, ergebe sich aus dem gestiegenen Beratungsbedarf der Fraktionen für die Rats- und Ausschusssitzungen.

 

Ausschussmitglied Branse teilte mit, dass er der Änderung der Hauptsatzung in beiden Punkten grundsätzlich zustimme. Er habe nur Bedenken, dass der Wegfall der Beschränkung der Anzahl der Fraktionssitzungen rückwirkend ab 01.01.2005 erfolgen solle. Hiermit könne er sich nicht einverstanden erklären.

Ausschussmitglied Branse schlug vor, die Kosten für die Ratsarbeit zukünftig nach Kostenblöcken aufzulisten, damit diese Kosten transparent werden. Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass dies im Neuen Kommunalen Finanzmanagement im Sachkonto sichtbar werde.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Schröer bestätigte Bürgermeister Niehues, dass es sachlich zulässig sei, gleichzeitig einen Artikel der Hauptsatzung rückwirkend und einen Artikel der Hauptsatzung für die Zukunft zu ändern.

 

Für die WIR-Fraktion teilte Ausschussmitglied Mensing mit, dass diese einen rückwirkenden Wegfall der Beschränkung der Anzahl der Fraktionssitzungen nicht mittragen werde. Die CDU hätte diesen Antrag schließlich bereits früher stellen können. Er gab zu bedenken, dass zudem eine völlige Freigabe nach seiner Auffassung nicht glücklich sei, da es sich bei der Ausübung des Ratsmandats schließlich um ein Ehrenamt handele. Er sprach sich daher für eine anzahlmäßige Beschränkung aus.

 

Ausschussmitglied Haßler wehrte sich dagegen, dass dieser Antrag bereits früher hätte gestellt werden können. Anfang des Jahres sei noch nicht absehbar gewesen, wieviele Rats- und Ausschusssitzungen und für die Vorbereitung dieser Sitzungen notwendige Fraktionssitzungen stattfinden würden. Ob die Änderung rückwirkend erfolgen solle, darüber ließe sich streiten. Der Antrag auf Freigabe der Anzahl werde jedoch aufrecht erhalten.

 

Ausschussmitglied Fliß sprach sich gegen eine völlige Freigabe aus. Er begründete dies damit, dass die völlige Freigabe einen falschen Eindruck beim Bürger hinterlassen könnte. Er schlug vor, die Anzahl der Fraktionssitzungen z.B. auf 24 Sitzungen pro Jahr zu beschränken.

 

Ausschussmitglied Branse wies darauf hin, dass jede Fraktion für sich selbst entscheiden und letztendlich verantworten müsse, wieviel Fraktionssitzungen für die ordnungsgemäße Ausübung des Ratsmandats erforderlich seien. Eine Beschränkung halte er nicht für sinnvoll. Bei getrennter Verbuchung im Sachkonto könne jeder den Kostenaufwand für die Fraktionssitzungen ersehen. Man brauche ausreichend Spielraum, um vernünftig Politik machen zu können.

 

Ausschussmitglied Reints vertrat die Auffassung, dass die Fraktionssitzungen sachbezogen stattfinden sollten. Die Anzahl müsste jede Fraktion selbst bestimmen.

 

Ausschussmitglied Kuhl wies auf die Verantwortung der Kommunalpolitiker hin. Die Steigerung sei notwendig. Es wäre unglücklich, eine Höchstgrenze festzulegen. Ob die Freigabe rückwirkend erfolgen solle, darüber könne man getrennter Auffassung sein. Die CDU-Fraktion wolle dem Beschlussvorschlag folgen.

 

Für die WIR-Fraktion wies Ausschussmitglied Mensing darauf hin, dass nicht die Anzahl der Sitzungen, sondern die Gesamtkosten gedeckelt werden sollten. Er verwies auf die Bestimmungen in der Entschädigungsverordnung, wonach Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder ausschließlich als monatliche Pauschale oder aber gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld gezahlt werden können. Die Höhe der Entschädigung bei ausschließlicher monatlicher Pauschale liege bei 179,00 €, dieser Betrag solle nach seiner Auffassung durch die beabsichtigte Freigabe nicht überschritten werden.

 

Für die SPD-Fraktion teilte Ausschussmitglied Branse mit, dass diese dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, weil hier eine Rückwirkung vorgesehen sei.

 

Ausschussmitglied Schröer schlug vor, so abzustimmen wie vorgeschlagen.

 

Ausschussmitglied Mensing stellte den Antrag, über die Einzelpunkte des Beschlussvorschlages getrennt abzustimmen.

 

Für die CDU-Fraktion stellte Ausschussmitglied Haßler den Antrag, über den Beschlussvorschlag erst in der Ratssitzung am 15. Dezember 2005 abzustimmen.

 

Da allgemeine Zustimmung signalisiert wurde, stellte Bürgermeister Niehues die Beschlussfassung bis zur Ratssitzung zurück.