Bürgermeister Gottheil erläutert das Hinweisgeberschutzgetz. Es schreibe vor, dass auch die Gemeinde Rosendahl den eigenen Beschäftigten eine Möglichkeit geben müsse, neutral und anonym Verstöße anderer Kolleginnen und Kollegen oder auch von Mandatsträgern anzeigen zu können. Diese würden zentral bei Dorothea Roters eingehen. Die technischen Möglichkeiten dafür seien geschaffen worden und über das vorgeschriebene Maß hinaus umgesetzt worden, da auch die Bürger*innen die Möglichkeit haben, „von außen“ etwaige Vorkommnisse zu melden.