Sitzung: 25.01.2024 Rat
Bürgermeister Gottheil
erläutert das Hinweisgeberschutzgetz. Es schreibe vor, dass auch die Gemeinde
Rosendahl den eigenen Beschäftigten eine Möglichkeit geben müsse, neutral und
anonym Verstöße anderer Kolleginnen und Kollegen oder auch von Mandatsträgern
anzeigen zu können. Diese würden zentral bei Dorothea Roters eingehen. Die
technischen Möglichkeiten dafür seien geschaffen worden und über das
vorgeschriebene Maß hinaus umgesetzt worden, da auch die Bürger*innen die
Möglichkeit haben, „von außen“ etwaige Vorkommnisse zu melden.