Fraktionsvorsitzender Weber berichtet über die Novellierung der Landesbauordnung, welche am 01.01.2024 in Kraft getreten sei. Ein Thema behandele die Schottergärten.

In der Novellierung werde unter anderem vorgegeben, dass nicht bebaute Flächen mit Schotter unzulässig seien. Die Gemeinde müsse somit gegen diese Schottergärten vorgehen. Er stellt die Frage, ob diese Aufgabe dem Kreis zugeordnet werden könne.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, man müsse dazu genau in das Gesetz schauen, wie es sich in der Darstellung umsetzen werde. Es habe in der Vergangenheit in Rosendahl eine Flyeraktion gegeben, bei der die Menschen darauf aufmerksam gemacht wurden, „grün statt grau“ zu gestalten. Es habe den einen oder anderen zum Nachdenken gebracht, im Großen und Ganzen aber aus seiner Wahrnehmung heraus nicht allzu viel bewirkt. Ob es zu einer Pflicht werde, vorhandene Schottergärten zu beseitigen, müsse geprüft werden. Von Amts wegen sei es aus personellen Gründen schwierig, eine lückenlose Kontrolle und Ahndung vorzunehmen.