Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Der Verkaufspreis für gewerbliche Grundstücke in der Gemeinde Rosendahl wird ab dem 01. März 2024 auf 26,00 €/qm festgesetzt. Darüber hinaus wird ein einmaliger pauschaler Anliegerbeitrag für Kanalanschluss und Erschließung in Höhe von 14,00 €/qm erhoben. Der Anliegerbeitrag ist zunächst entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen als Kanalanschlussbeitrag zu verwenden; der verbleibende Restbetrag ist als Erschließungsbeitrag zu verbuchen.

 

2.       Soweit auf dem Kaufgrundstück eine Betriebswohnung errichtet wird, ist mit Erteilung der hierzu erforderlichen Baugenehmigung bzw. eines sie ersetzenden Rechtsaktes ein Kaufpreiszuschlag fällig. Dieser beträgt bei einer in das gewerbliche Bauobjekt integrierten Betriebswohnung pauschal 30.000,00 € und bei einem separaten Wohnhaus, auch wenn es mit dem Betriebsgebäude verbunden ist, pauschal 50.000,00 €. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 01. März 2024.

 

3.       Die Regelungen zu Punkt 1. und 2. finden keine Anwendung auf Sachverhalte, in denen vor dem 01. März 2024 bereits ein Ratsbeschluss zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken zu den bisher gültigen Konditionen gefasst worden und lediglich die notarielle Beurkundung bis zum 01. März 2024 noch nicht erfolgt ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/465 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Lembeck gibt an, der Verkaufspreis sei durchaus angemessen. Er begrüßt, dass die Preise für Betriebswohnungen angepasst werden sollen. Seine Fraktion spreche sich für den Beschlussvorschlag aus.

 

Ausschussmitglied Weber teilt mit, seine Fraktion sei unentschlossen gewesen. Wirtschaftsförderung müsse heute anders aussehen als nur „günstige Verkaufspreise für Gewerbegrundstücke“. Der Wunsch sei es gewesen, durch Unternehmergespräche festzustellen, was den einzelnen Unternehmen wichtig sei.

Seiner Meinung nach sei der vorgeschlagene Preis von 40,00 € ziemlich niedrig gemessen am Preisniveau der übrigen Kommunen im Kreis Coesfeld.

Der Vorschlag werde von seiner Fraktion dennoch mitgetragen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, den richtigen Preis gebe es nicht. Dieser Vorschlag sei gemacht worden und könne gegebenenfalls nach oben oder unten angepasst werden. Es sei außerdem angemessen, den Kurs für Betriebswohnungen anzuheben.

 

Stabsstellenleiter Illerhues erläutert, zum Thema Unternehmergespräche habe 2017 ein Unternehmerfrühstück stattgefunden. Es gebe eine großes Themenbandbreite für Rosendahler Unternehmen, sei es Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz, Fördermittelmanagement etc. Das Problem sei, dass nicht jeder über entsprechende Angebote informiert sei. Sein Ziel als Wirtschaftsförderer sei es deshalb, ein echtes Netzwerk aufzubauen und eine gute Beteiligung zu erreichen. Geplant sei für Mitte dieses Jahres ein erstes Netzwerktreffen.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob es seitens des Kreises für 2024 schon Zahlen für die aktuellen Bodenrichtwerte gebe.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, die Verwaltung werde erst informiert, wenn die Veröffentlichung auf der Homepage des Kreises erfolgt sei. So gesehen seien die Werte aus dem Grundstückmarktbereich die aktuellsten einsehbaren Tarife.

 

Ausschussmitglied Hambrügge teilt mit, ihre Fraktion sei ebenfalls der Meinung, dass der aktuelle Preis nicht mehr zeitgemäß sei. Deshalb sprächen sie sich ebenfalls für den Beschlussvorschlag aus. Auch der Anpassung der Preise für Betriebswohnungen könnten sie sich anschließen.

 

Ausschussmitglied Franz Schubert erklärt, seine Fraktion könne den Beschluss mittragen.

Auch aus Sicht der WIR Fraktion sei der Preis für Betriebswohnungen in der Vergangenheit zu günstig gewesen.

 

In Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: