Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird kein Beschluss gefasst.

 


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/466 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Lembeck erklärt, man müsse einige Aspekte diskutieren. Es stelle sich die Frage, ob es richtig sei, dass ein durch einen Investor genutztes Grundstück zukünftig den gleichen Preis haben solle, wie ein privat genutztes Grundstück. Es sei aus seiner Sicht nicht möglich, heute Abend eine Entscheidung zu treffen.

 

Ausschussmitglied Weber stimmt Herrn Lembeck zu. Er sei dabei, gemeinsam zu schauen, was es für Szenarien gebe, aus welchen Gründen Personen Grundstücke erwerben wollen und wofür sie diese nutzen.

 

Ausschussmitglied Hambrügge teilt mit, ihre Fraktion habe sich Gedanken gemacht, ob im Moment, da kein Baugrund zur Verfügung stehe, eine Diskussion überhaupt begonnen werden und mit einer Preisfestlegung enden müsse. Wenn absehbar sei, dass sich Baugrund auftue, müsse eher dann konkret und gezielt über Preise diskutiert werden.

 

Ausschussmitglieder Franz Schubert seine Fraktion kann sich den Vorrednern inhaltlich anschließen.

 

Ausschussmitglied Rahsing gibt zu bedenken, dass eine Vielzahl von Entscheidungskriterien den Aufwand zur Bewertung erhöhe.

 

Ausschussmitglied Deitert erklärt, es sei intern überlegt worden, dass eine Person, die mit einem Grundstück Geld verdienen möchte, mehr bezahlen solle, als eine Person, die das Grundstück selbst nutze.

 

Ausschussmitglied Mensing führt aus, die Verwaltung habe mit der Sitzungsvorlage deutlich gemacht, dass es eine Preissteigung geben müsse.

Es müsse ein Unterschied zwischen Gewerbegrund und Wohnbaugrund gemacht werden.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass ergänzend zur Entwicklung von Wohnbauland auch Vorkehrungen gegen die Gefahren des Starkregens getroffen werden müssten. Hierfür könne Dr. Caesperlein etwas erarbeiten.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, die Anregung werde mitgenommen. Dr. Caesperlein müsse allerdings im Moment andere dringende Aufgaben erledigen.