Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Der Verkaufspreis für gewerbliche Grundstücke in der Gemeinde Rosendahl wird ab dem 01. März 2024 auf 26,00 €/qm festgesetzt. Darüber hinaus wird ein einmaliger pauschaler Anliegerbeitrag für Kanalanschluss und Erschließung in Höhe von 14,00 €/qm erhoben. Der Anliegerbeitrag ist zunächst entsprechend der satzungsrechtlichen Regelungen als Kanalanschlussbeitrag zu verwenden; der verbleibende Restbetrag ist als Erschließungsbeitrag zu verbuchen.

 

2.       Soweit auf dem Kaufgrundstück eine Betriebswohnung errichtet wird, ist mit Erteilung der hierzu erforderlichen Baugenehmigung bzw. eines sie ersetzenden Rechtsaktes ein Kaufpreiszuschlag fällig. Dieser beträgt bei einer in das gewerbliche Bauobjekt integrierten Betriebswohnung pauschal 30.000,00 € und bei einem separaten Wohnhaus, auch wenn es mit dem Betriebsgebäude verbunden ist, pauschal 50.000,00 €. Diese Regelung gilt ebenfalls ab dem 01. März 2024.

 

3.       Die Regelungen zu Punkt 1. und 2. finden keine Anwendung auf Sachverhalte, in denen vor dem 01. März 2024 bereits ein Ratsbeschluss zur Veräußerung von Gewerbegrundstücken zu den bisher gültigen Konditionen gefasst worden und lediglich die notarielle Beurkundung bis zum 01. März 2024 noch nicht erfolgt ist.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/465 und erläutert diese.

 

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: