Ausschussmitglied Abbenhaus merkt an, es habe im letzten Jahr ein informelles Gespräch mit Fraktionsvertretern, einem Bestatter und einem Friedhofsgärtner auf dem Friedhof in Holtwick gegeben bezüglich der Anlegung von Staudengräbern. Er erkundigt sich nach dem aktuellen Stand.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, es habe hausintern unter seiner Beteiligung ein weiteres Gespräch von Frau Wagner und Herrn Croner mit dem Friedhofsgärtner und dem Bestatter in Holtwick gegeben. Es müsse zum Thema Staudengräber eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Außerdem bestehe ein dreijähriger Kalkulationszeitraum für die Friedhofsgebühren. Die nächste Kalkulation stehe erst nach Ablauf des Jahres 2025 an. Sofern zukünftig tatsächlich weitere Bestattungsformen wie z.B. Staudengräber angeboten werden sollten, müsste konkret festgelegt, in welchem Bereich des Holtwicker Friedhofs diese Bestattungsformen angeboten werden, die Friedhofssatzung müsse um diese Grabform ergänzt werden und es müsse ein Gebührentarif ermittelt werden. Zu gegebener Zeit werde das Thema erneut aufgegriffen und weiter konkretisiert.