Sitzung: 06.02.2024 Ver- und Entsorgungsausschuss
Ausschussmitglied
Rahsing teilt mit, er habe die Abrechnung des Wassergeldes erhalten, in der ihm
mitgeteilt worden sei, dass er für das Jahr 2023 eine Nachzahlung von 6 Cent
leisten müsse. Er stellt die Frage, ob der Verwaltungsaufwand nicht größer sei
als der Erlös, und macht den Vorschlag, darüber nachzudenken, eine
Bagatellgrenze einzusetzen, bis zu der etwaige Nachzahlungsbeträge nicht
gefordert werden.
Produktverantwortliche
Berger antwortet, die Wassergeldabrechnung, sowie die Festsetzung der
Vorauszahlung seien in einer Abrechnungsunterlage zusammengefasst. Deshalb sei
es notwendig, diese finale Abrechnung zu schreiben, damit jeder wisse, wieviel
Vorauszahlung im Jahr zukünftig anstehe. Im Jahr 2021 sei die Erstellung der
Abrechnungen auf die Stadtwerke Coesfeld übertragen worden. Deshalb habe die
Verwaltung keinen direkten Einfluss mehr darauf. Eine Bagatellgrenze erscheine
nicht sinnvoll, da es sich in anderen Jahren immer wieder ausgleiche. Selbst
Kleinstbeträge werden edv-automatisiert bei der Berechnung zukünftiger
Abschlagszahlungen zu den üblichen Zahlungszeitpunkten 15. Februar, 15. Mai,
15. August und 15. November eines jeden Jahres berücksichtigt. Die Abrechnung
von Kleinstbeträgen verursache daher keinen manuellen Mehraufwand, sondern
sichere lediglich die korrekte Schlussrechnung für abgelaufene Jahre.