Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Es wird beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/467 und erläutert diese.

 

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: