Des Weiteren merkt Herr Weber an, dass am 21. Februar 2024 die Beiratssitzung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld stattfinde. Man könne sich nur den öffentlichen Teil in der Tagesordnung anschauen. Dort werde die Ortsdurchfahrt Holtwick (B474) nicht behandelt. Er stellt die Frage, ob die B474 im nichtöffentlichen Teil Beratungsgegenstand sei.

 

Bürgermeister Gottheil verneint diese Frage. Er führt weiterhin aus, dass der Kreis Coesfeld der Auffassung sei, den Antrag auf Aufhebung des Alleenschutzes nicht zu befürworten. Daher sei eine ablehnende Entscheidung ergangen. Der Beirat hätte nur getagt, wenn der Landrat sich für die Aufhebung des Alleenschutzes ausgesprochen hätte, was aber nicht passiert sei. Daher werde der Beirat sich nach jetziger Sachlage auch in zukünftigen Sitzungen nicht mit der Ortsdurchfahrt Holtwick (B 474) beschäftigen.