Ratsmitglied Weber fragte nach, ob es zuträfe, dass der gemeindliche Bauhof Grünflächen in Baugebieten pflege, deren Pflege eigentlich Aufgabe von Anwohnern sei.

 

Bürgermeister Niehues erklärte, dass die Zuständigkeit der Pflege von Grünbeeten nicht pauschal beantwortet werden könne. Es lägen in einigen Fällen vertragliche Vereinbarungen zugrunde, in anderen wiederum nicht. Was die Grünanlagen an den Ortsdurchgangsstraßen anginge, habe er den Bauhof mit deren Pflege beauftragt, damit das Ortsbild in den drei Rosendahler Ortsteilen immer ansprechend sei.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil erklärte, dass in den jüngeren Grundstückskaufverträgen die Verpflichtung zur Pflege von öffentlichen Beeten durch die Anlieger aufgenommen worden sei, bei älteren Verträgen dieses jedoch in der Regel nicht der Fall sei. Eine Überprüfung, ob eine Verpflichtung vorläge, könne nur im konkreten Einzelfall vorgenommen werden, man bräuchte hierfür den Namen und die Adresse der Betreffenden.