Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die der Sitzungsvorlage Nr. VII/257 als Anlage I beigefügte 14. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Gemeinde Rosendahl wird beschlossen. Eine Ausfertigung ist dem Originalprotokoll als Anlage beigefügt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die Sitzungsvorlagen. Leider ließe sich eine Erhöhung der Abfallgebühren aufgrund gestiegener Kosten nicht vermeiden, so Bürgermeister Niehues.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld regte an, zur Senkung der Gebühren über die Umstellung auf eine vierwöchige Restmüllabfuhr nachzudenken. In einigen anderen Kommunen werde bereits vierwöchig abgefahren. Sofern dann das 80-Gefäß im Einzelfall nicht mehr ausreichend sei, könnte dieses gegen ein größeres Gefäß ausgetauscht werden; der Bürger hätte unter dem Strich dennoch eine Ersparnis. Bei vierwöchiger Abfuhr könnte eine Ersparnis im umlagefähigen Aufwand erreicht werden.

Eine weitere Reduzierung der Gebühren wäre nach seiner Meinung möglich, wenn die Biotonne im Winter ebenfalls im vierwöchigen Rhythmus abgefahren werde.

 

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass die Verträge mit dem Unternehmer bis 2010 geschlossen seien, er könne sich aber durchaus vorstellen, dass der Unternehmer zu Gesprächen bereit sei. Er gab aber zu bedenken, dass bei vierwöchiger Abfuhr aufgrund des Vorhalteaufwandes ggf. andere Vergütungssätze zugrunde gelegt werden würden.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Anregungen des Ausschussmitgliedes Löchtefeld aufzugreifen und mit dem Unternehmer Gespräche zu führen.

 

Ausschussmitglied Fliß wies auf die daraus entstehenden Probleme für Familien mit Windelkindern hin.

Fachbereichsleiter Isfort schlug vor, in diesem Fall ggf. eine zweite Tonne zu nehmen, um das Volumen auszugleichen.

 

Ausschussmitglied Branse machte den Vorschlag, das Thema im nächsten Sommer im Ver- und Entsorgungsausschuss anzusprechen.

 

Ausschussmitglied Mensing wies darauf hin, dass es noch weitere Möglichkeiten gäbe, die Gebühr zu reduzieren, so z.B. durch Einführung von Wertmarken, die durch den Bürger bei Bedarf auf die Tonne geklebt werden können. Im Ver- und Entsorgungsausschuss sollten diese weiteren Überlegungen mit Blick auf die Zukunft diskutiert werden.

Ausschussmitglied Schröer zweifelte an, ob durch Einführung von Wertmarken die Kosten reduziert werden können.

 

Ausschussmitglied Löchtefeld regte an, die Grünabfuhr im nächsten Jahr später, etwa im November, durchzuführen. Fachbereichsleiter Isfort sagte zu, in dieser Angelegenheit mit der Firma Remondis Gespräche zu führen.

 

Ob die aufgrund des Schneechaos ausgefallene Abfuhr vom Entsorger in Rechnung gestellt werde, wollte Ausschussmitglied Löchtefeld wissen. Er gehe davon aus, dass hierfür keine Rechnungsstellung erfolge, so Fachbereichsleiter Isfort. Er werde dies aber mit dem Entsorger klären und die Frage über das Protokoll beantworten.

 

Antwort:               Gem. § 8 Abs. 2 des Vertrages mit der Fa. Remondis behält der Abfuhrunternehmer grundsätzlich seinen Entgeltanspruch, wenn eine Sammlung aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht möglich ist und diese Sammlung nach Wegfall des Leistungshindernisses unverzüglich in einem Ersatzsammlungstermin nachgeholt wird. Dies war hier nicht der Fall. Das Entgelt für die Leerung der Gefäße richtet sich nach Anzahl der Gefäße. Da diese an dem genannten Termin nicht erfolgt ist und auch nicht nachgeholt wurde, reduziert sich die Anzahl der durchgeführten Entleerungen in dem entsprechenden Monat und führt somit zur Minderung des Entgeltanspruches in Höhe von rd. 1.750,00 €

 

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: