Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Bauerschaft „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/722 beigefügten Entwurf durchgeführt.

 

Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung und Erweiterung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Bauerschaft „Varlar“ im Ortsteil Osterwick wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Weiterhin erfolgt die Benachrichtigung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/722.

 

Ausschussmitglied Weber fragte an, ob die Traufhöhe in der Außenbereichssatzung festgeschrieben werden muss.

 

Fachbereichsleiter Wellner antwortete, dass durch die Gebäude- und Traufhöhe die Höhenentwicklung der Gebäude festgeschrieben werde. Zudem seien die Festsetzungen der Außenbereichssatzung mit dem Kreis Coesfeld unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Bebauung abgestimmt worden.

 

Alsdann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschlussvorschlag für den Rat: