Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Die Verwaltung wird beauftragt die genaue Ausführung einer Querungshilfe mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzustimmen und das Ergebnis zu gegebener Zeit im Bau-, Planungs-, und Umweltausschusses vorzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


 

Ausschussvorsitzender Barenbrügge verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/733.

 

Bürgermeister Niehues berichtete dem Ausschuss über das Ergebnis des Ortstermins vom 24.10.2008 mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes und der Polizeibehörde. Eine Änderung der derzeitigen Beschilderung wurde von den genannten Vertretern abgelehnt. Für möglich gehalten werde die Anlegung einer Querungshilfe, wobei für jede Straßenseite eine Fahrbahnbreite von 3 m erhalten bleiben müsse. Hierzu wurde von Bürgermeister Niehues ein erster grober Entwurf einer Querungshilfe vorgestellt. Dieser Entwurf ist als Anlage I dem Protokoll beigefügt. Nachteil sei, dass der an beiden Seiten vorhandene Mehrzweckstreifen, der vielfach als Radweg genutzt werde, in diesem Bereich aufgegeben werden müsse. Vor und hinter der Querungshilfe könne man aber eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h erhalten.

 

Ausschussmitglied Rottmann äußerte Bedenken gegen die Aufgabe des Mehrzweckstreifens. Er regte an überprüfen zu lassen, ob die Querungshilfe nicht auf 2 Meter Breite reduziert und somit der Mehrzweckstreifen erhalten werden könne.

 

Ausschussmitglied Henken schlug vor, die Möglichkeit der Einrichtung nur einer Querungshilfe mit in Betracht zu ziehen. Er merkte zudem an, dass die Versetzung des Ortschildes kostengünstiger sei als Querungshilfen einzurichten.

 

Bürgermeister Niehues entgegnete, dass eine nochmalige Versetzung des Ortschildes in Richtung Darfeld nicht in Betracht komme, da in diesem Bereich keine geschlossene Bebauung vorhanden sei.

 

Ausschussmitglied Steindorf regte an, die Abgrenzungen der Querungshilfen mit einer akustischen Markierung zu versehen.

 

Der Vorschlag von Ausschussmitglied Mensing, Einbuchtungen in den Straßenverlauf einzubauen, sei nicht realisierbar, so Bürgermeister Niehues, da es sich hier um einen Bereich außerhalb geschlossener Ortschaft handele, wo derartige Maßnahmen nicht zulässig seien.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, die Anregungen aufnehmen und mit dem Landesbetrieb für Straßenbau NRW durchsprechen. Das Ergebnis des Gespräches wird er dem Ausschuss zu gegebener Zeit vortragen.

 

Sodann fasste der Ausschuss nachstehenden Beschluss: