Beschluss: ungeändert beschlossen

Im Rahmen der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl, zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des als Anlage beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt.

Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/470 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Söller gibt an, dass im Bebauungsplan Grenzen eingezeichnet worden seien. Es stelle sich die Frage, ob die Grundstücke in ihrer Größe unverändert bleiben werden. Bestehe eventuell die Möglichkeit, die Straßen anders zu verlegen, um die Grundstücke zu vergrößern? Oder könne man sogar eine Anbindung von der Holtwicker Straße aus schaffen?

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass aufgrund des vorhandenen Kreisverkehrs und der strengen Vorgaben des Landes bezüglich der Abfahrten von Landstraßen, eine separate Zufahrt zu diesem Gewerbegebiet objektiv gesehen nicht möglich sei. Bei der Lage der im Planentwurf berücksichtigten Zuwegung wurde darauf geachtet, möglichst viele nutzbare Gewerbeflächen zu schaffen, ohne den Begegnungsverkehr zu beeinträchtigen.

 

Ausschussmitglied Söller äußert Bedenken bezüglich der Breite der Straße an der Einmündung in den Hasenbusch. Aufgrund der geplanten Parkplätze für den bereits auf der gegenüberliegenden Straßenseite ansässigen Gewerbebetrieb stelle sich die Frage, wo die vorgesehenen Rückhaltebecken platziert werden sollen.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass man prüfen müsse, ob zuerst Regenrückhaltung geschaffen werden könne und der Parkplatz erst danach entstehe. Alternativ könne das Thema Regenrückhaltung unterirdisch gelöst werden. Dies sei auch eine Frage des Preises.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, ob die Querstraße unbedingt notwendig sei oder ob eine Umfahrung ausreiche, da sie Fläche verbrauche.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann antwortet, dies sei vielleicht eine Frage dessen, wie die Grundstücke vermarktet werden können, welche Anfragen auf die Grundstücke vorliegen werden. Ggf. komme ein sehr großes Unternehmen, welches viel Fläche brauche, oder es kämen viele mehrere kleine Unternehmen, die sich ansiedeln möchten. Hiervon abhängig könne man den zukünftigen finalen Straßenverlauf der Querstraße ggf. noch einmal ändern. Man müsse sich jetzt aber entscheiden, mit welchen Straßenanlagen man ins Verfahren gehen möchte.

Ergänzend fügt er hinzu, dass er mit dem Wirtschaftsförderer Henning Illerhues gesprochen habe, um zu erfahren, welche Anfragen von Unternehmen nach Ankauf von Gewerbeflächen bisher vorlägen. Es wurde erfragt, welche Gewerbetreibenden Interesse bekundet haben und wieviel Flächenbedarf bereits angemeldet worden sei. Anschließend sei die Aufteilung der Grundstücksgrößen im jetzigen Planentwurf auch unter Berücksichtigung des artikulierten Kaufinteresses vorgenommen worden. Das Ziel sei es, einen Mix aus großen und kleinen Grundstücken zu schaffen.

In Bezug auf die Frage des Ausschussmitglieds Söller gibt er an, dass es möglich sei, im Nachgang die Grenzen jetzt exemplarisch ausparzellierter Grundstücke beispielsweise durch eine Vereinigungsbaulast zu verlegen.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt, wie breit der Wirtschaftsweg als Zufahrt ausgebaut werden müsse.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann antwortet, der erste Abschnitt des Hasenbusch sei schon breiter und der hintere Abschnitt müsse auch noch ausgebaut werden. Der gesamte Weg werde aber nicht verbreitert.

 

Ausschussmitglied Feldmann ergänzt, dass dies durch eine geeignete Verkehrsführung geregelt werden müsse. Außerdem stellt er die Frage, ob eine private Vermietung von Stellplätzen für Wohnwagen, Wohnmobile etc. im Gewerbegebiet möglich sei. Seiner Meinung nach sollte sorgsam mit der Vermarktung der vorhandenen Grundstücksfläche umgegangen werden und besonderes Augenmerk auf die sich ansiedelnden Betrieben, deren Beschäftigten- und wirtschaftliche Situation gelegt werden.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, die Verwaltung sehe dies auch so. Bei der Vermarktung werde genau hingeschaut werden müssen. So sei – wie bislang auch regelmäßig praktiziert – weiterhin geplant, eine Stellungnahme der wfc zu den Erfolgsaussichten von Betriebsansiedlungen eingeholt werden, bevor Entscheidungen über den Verkauf von Grundstücken erfolgen.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt, ob Anwohner im nordöstlichen Bereich des Kreisverkehrs einer stärkeren Lärmbelastung durch das Gewerbegebiet ausgesetzt seien und ob sie diesen Lärm ertragen müssten.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass es Emissionsrichtwerte gebe, die eingehalten werden müssten. Es bestehe kein Anspruch auf absolute Ruhe. Es müsse zwischen Industrie- und Gewerbegebieten unterschieden werden. Wenn Nachtarbeit erlaubt sei, sei auch ein gewisser Lärmpegel nach 22 Uhr zulässig.

 

Ausschussmitglied Abbenhaus fragt, ob es möglich sei, besonders laute Gewerke zu untersagen.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann bestätigt, dass dies möglich sei. Eine Abstandsliste definiere im Vorfeld, welche Betriebe dafür zugelassen seien und welche nicht.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, ob im nordöstlichen Bereich ein Grünstreifen geplant sei.

Dies wird vom Fachbereichsleiter Wiesmann bestätigt.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck betont, dass Garagenparks in Gewerbegebieten vermieden werden sollten. Auch die Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen sei mit Sicherheit nicht erwünscht. Es sei nun notwendig, sich Gedanken darüber zu machen, welche planungsrechtlichen Ziele verfolgt werden sollen.

 

Ausschussmitglied Meinert fragt, ob der Grünstreifen im Eigentum der Gemeinde bleibe. Am Ortseingang von Osterwick auf der rechten Seite habe es ein Negativbeispiel gegeben. Dort sollte durch die Betriebe eine Bepflanzung erfolgen, die jedoch nicht durchgeführt wurde. Derzeit befinde sich dort auf einem Grundstück beispielsweise eine Stacheldrahtzaunanlage. Es sei wichtig, sicherzustellen, dass ein angemessener Grünstreifen angelegt und erhalten werde.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass diese Entscheidung getroffen werden müsse, wenn es um die Vermarktung gehe. Wenn die Gemeinde die Fläche veräußere, werde ein Veräußerungserlös erzielt. In diesem Fall sei der Kreis Coesfeld als Bauordnungsbehörde für die Kontrolle zuständig. Wenn die Fläche jedoch in gemeindlichem Eigentum bleibe, werde kein Erlös erzielt und die Gemeinde sei selbst für Pflege und Erhalt des auf eigene Kosten anzulegenden Grünstreifens verantwortlich. Wenn dies gewünscht sei, bestehe die Möglichkeit, dies politisch zu beschließen.

 

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: