Beschluss: ungeändert beschlossen

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Eichenkamp III“ für das Gebiet, das dem der als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/471 und erläutert diese.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: