Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord II“ für das Gebiet, das dem als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, aufzustellen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/476 und erläutert diese.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: