Die Verwaltung wird ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen auf den Grundstücken Gemarkung Osterwick, Flur 1, Flurstück 6 und Flur 2, Flurstück 72 zu erteilen

 

 


Abstimmungsergebnis 9 Ja-Stimmen                   1 Nein-Stimme


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/473 und erläutert diese.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/473 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Gövert fragt, ob die erforderliche Vollständigkeitserklärung aus dem Jahr 2023 vorliege, da diese beiden Anlagen mit Blick auf das zum 01. Januar 2024 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz dann mit Blick auf etwaige Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinde und Einwohnerschaft noch nach altem Recht erstellt würden.

 

Bürgermeister Gottheil bestätigt, dass nach seiner Kenntnis die Vollständigkeitserklärung für die eingereichten BImschG-Antragsunterlagen durch den Kreis Coesfeld bereits in 2023 erteilt worden sei. Obwohl er die schriftliche Erklärung nicht gesehen habe, habe er vom Vorhabenträger eine mündliche Bestätigung am Telefon erhalten, dass diesem die Vollständigkeitserklärung im Herbst letzten Jahres vorgelegen habe.

 

Ausschussmitglied Gövert fragt, inwieweit andere Bürger am Thema Bürgerwindpark beteiligt werden können.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass nur diejenigen beteiligt seien, die in einem bestimmten Radius um die Windräder wohnen. Eine darüber hinausgehende Beteiligung könne nicht erzwungen werden.

 

Ausschussvorsitzender Lembeck bestätigt dies und weiß, in welchem Umkreis und in welchen Stufen die Beteiligung stattfinde.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: