Im Rahmen der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl, zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des als Anlage beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt.

 

Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig        


Ausschussvorsitzender Lembeck verweist auf die Sitzungsvorlage X/475 und erläutert diese.

 

Ausschussmitglied Feldmann erkundigt sich, ob die Zuwegung von der Legdener Seite aus vernünftig verrohrt werde.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass im Zuge der Anlegung auch für Regenrückhaltung gesorgt werde, um vorhandene Probleme in den Griff zu bekommen.

 

Ausschussmitglied Wolbert fragt, ob die durchführende Stromleitung etwas behindern könne.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, dass gewisse Abstände zu öffentlichen Versorgungsleitungen einzuhalten seien. Es gebe jedoch noch keine konkrete Stellungnahme dazu. Man wolle nunmehr die frühzeitige  Beteiligung durchführen und müsse dann sehen, welche Einschränkungen es geben werde.

 

Im Anschluss fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: