Im Rahmen der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl, zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Osterwick
wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufgrund des als Anlage beigefügten Planentwurfs mit Begründung
durchgeführt.
Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/470 und erläutert dieses.
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: