Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Eichenkamp III“ für das Gebiet, das dem als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/471 und erläutert diese.

 

Ratsmitglied Meinert äußert wie bereits im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Bedenken bezüglich des im Bebauungsplan eingezeichneten Grünstreifens. Es sei wichtig, dass dieser Grünstreifen nicht nur im Plan ausgewiesen, sondern er auch tatsächlich angelegt und erhalten werde. Werde dies nicht getan, stelle sich die Frage, ob man dies so hinnehmen werde oder ob man durch Kontrollen (hierfür ist jedoch das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld zuständig) dafür sorgen solle, dass dieser Grünstreifen auch tatsächlich eingerichtet und gepflegt werde.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck schlägt vor, die Pflicht zur Einhaltung, Anlage und Pflege eines Grünstreifens bei betroffenen Grundstücken explizit in den jeweiligen Grundstückskaufvertrag aufzunehmen und gegebenenfalls für Zuwiderhandlungen direkt mit einer Strafregelung zu vereinbaren.

 

Bürgermeister Gottheil antwortet, diese Anregung werde mit Blick auf die zukünftige Umsetzung bei Beurkundungen mitgenommen.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: