Im Rahmen der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im Ortsteil Holtwick wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgrund des als Anlage beigefügten Planentwurfs mit Begründung durchgeführt.

 

Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig


Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/475 und erläutert diese.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bemerkt, dass das Thema Entwässerung in der Vergangenheit schwierig gewesen sei und möchte wissen, ob dies in der Zwischenzeit geklärt worden sei. Außerdem stellt er die Frage, ob beim vorhandenen Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet eine Vergrößerung vorgenommen werden müsse.

 

Fachbereichsleiter Wiesmann erklärt, dass im Rahmen des Generalentwässerungsplans verschiedene Optionen für die Fläche geprüft worden seien. Eine Möglichkeit sei, ein Regenrückhaltebecken im Bereich der jetzt geplanten Erweiterung unweit der Schleestraße zu bauen. Die Planungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Aufschlag für den Bebauungsplan könne jedoch schon erfolgen. Eine weitere Überlegung bestehe darin, das vorhandene Regenrückhaltebecken im Gewerbegebiet hinter dem Betrieb Wigger zu erweitern.

 

Fraktionsvorsitzender Lembeck weist darauf hin, dass die heutigen Regenrückhaltebecken als Wasservorrat für die Feuerwehr bei Einsätzen regelmäßig keinerlei Relevanz hätten. Sie dienten nicht der Vorhaltung von Löschwasser.

 

Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: