Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Erweiterung „Gewerbegebiet Nord
II“ für das Gebiet, das dem als Anlage beigefügten Planentwurf zu entnehmen
ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Es wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung
unterrichtet sowie diese mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bürgermeister Gottheil verweist auf die Sitzungsvorlage X/476 und erläutert diese.
Bürgermeister Gottheil verweist
Im Anschluss fasst der Rat folgenden Beschluss: