Fraktionsvorsitzender Weber stellt fest, dass es eine neue Entwicklung zum KAG NRW gebe, was bedeute, dass die Fortschreibungen der bisherigen Straßen- und Wegekonzepte überarbeitet werden müssten. Es gebe aus seiner Sicht Straßen, die unter die neue Regelung fielen, aber es gebe auch alte Fälle, die weiterhin beitragspflichtig seien. Die Bürgerinnen und Bürger müssten darüber Klarheit haben.

 

Bürgermeister Gottheil teilt mit, dass die Neuregelung des Gesetzes erst vor kurzem vom Landtag NRW beschlossen worden sei. Es gebe bisher noch keinen Schnellbrief vom Städte- und Gemeindebund NRW, der eine einheitliche Handlungsmaxime enthalte. Es müsse nun abgewartet werden, was der Städte- und Gemeindebund NRW juristisch empfehle, insbesondere zur Frage, wie mit der vorhandenen KAG-Beitragssatzung umzugehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Weber bemerkt, dass Gerechtigkeit in der bestehenden gemeindlichen KAG-Beitragssatzung geschaffen werden müsse. Der Außenbereich sei damals aus Gründen der Gerechtigkeit mit einer Finanzierungspflicht der Grundstückseigentümer einbezogen worden. Wenn der Innenbereich nun von KAG-Beiträgen entlastet werde, müsse man überlegen, wie man mit dem Außenbereich umgehe.

 

Bürgermeister Gottheil äußert, dass die Regelung, zukünftig keine KAG-Beiträge mehr von Bürger*innen zu fordern, zunächst nur für die im Innenbereich liegenden Straßen galt. Für den Außenbereich müsse auch in Rosendahl noch eine Lösung gefunden werden, da eine landesweite Regelung insoweit nicht zu erwarten sei.