Bürgermeister Niehues berichtete, dass auf Wunsch der Firma Schönox für die "Alfred Nobel-Straße" im Gewerbegebiet "Eichenkamp" eine Einbahnstraßenregelung hin zur K 32 angeordnet wurde, so dass eine Einfahrt von der K 32 künftig nicht mehr möglich sein wird. Die Anordnung werde baldmöglichst durch eine Änderung der Beschilderung umgesetzt.

 

Ausschussmitglied Mensing erkundigte sich, ob durch die Beschilderung auch eine Führung des LKW-Verkehrs ermöglicht werde.

 

Bürgermeister Niehues erläuterte, dass die offizielle Zufahrt zur Firma Schönox bereits über die Straße "Eichenkamp" ausgeschildert sei und zudem an der K 32 das Verkehrsschild 209-30 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus" installiert werde.

 

Ausschussmitglied Rottmann wies darauf hin, dass die Ampel für den Werksverkehr bei Schönox den anliefernden LKW-Verkehr irritiere.

 

Bürgermeister Niehues sagte zu, diese Information an die Firma Schönox weiterzugeben.