Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Nord" im Ortsteil Holtwick wird gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zzt. gültigen Fassung für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. VII/741 beigefügten Planausschnitt (Abgrenzungsplan) zu entnehmen ist, beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist die Umstellung des Bebauungsplanes auf die Regelungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1990.

Dieser Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig


Bürgermeister Niehues begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Lang vom Büro Wolters Partner. Er verwies auf die auf dem Wege eines Einladungsnachtrags nachgereichte Sitzungsvorlage und die hier dargelegten Gründe für die Dringlichkeit.

 

Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Mensing, wie schnell das Verfahren durchgeführt werden könne, erläuterte Herr Lang, dass es sich um ein normales Bebauungsplanverfahren handele und mit Verzögerungen nicht zu rechnen sei.

 

 

Anschließend fasste der Rat folgenden Beschluss: