Beschluss: ungeändert beschlossen

1.       Der Kreis Coesfeld gründet gemeinsam mit dem Kreis Borken, den jeweils kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den Städten und Gemeinden Dorsten, Haltern am See, Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Selm und Werne eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma REGIONALE 2016–Agentur GmbH. Das Stammkapital beträgt 25.000 €. Auf das Stammkapital übernimmt die Gemeinde Rosendahl eine Stammeinlage in Höhe von 250 €, die in bar zu erbringen ist. Die Stammeinlage wird im Haushalt 2009 veranschlagt.

 

2.       Als Vertreter der Gemeinde Rosendahl in der Gesellschafterversammlung wird Bürgermeister Niehues bestellt.

         

3.       Der Benennung von zwei Vertretern der Städte und Gemeinden des Kreises Coesfeld in den Aufsichtsrat durch die Bürgermeisterkonferenz wird zugestimmt.

 

4.            Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Gemeinde Rosendahl bei der Gründung der Gesellschaft zu vertreten, den Gesellschaftsvertrag zu schließen und schon vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister bei der Beschlussfassung über die Erstbestellung der Geschäftsführung mitzuwirken. Dies gilt auch für eine von dem vorliegenden Vertragsentwurf abweichende Fassung, sofern die Rechtsstellung der Gemeinde nicht wesentlich berührt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 1 Enthaltung


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Er begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den Referenten des Landrates, Herrn Dr. Risthaus.

 

Dr. Risthaus bedankte sich sehr herzlich für die Einladung. Er erläuterte ausführlich, aus welchen Gründen die „Regionale 2016-Agentur GmbH“ gegründet werden sollte. Die „Regionale 2016-Agentur GmbH“ bilde die Geschäftsstelle, die dafür notwendig sei, den gesamten Prozess zu steuern. Sie habe die Aufgabe, Projekte auszuschreiben, zu finden, mit zu qualifizieren und zum Abschluss zu bringen.

Das Kernteam werde abgelöst durch die „Regionale 2016-Agentur GmbH“. Anschließend erläuterte Dr. Risthaus, warum man sich für die GmbH als Organisationsform für die Geschäftsstelle entschieden habe. Die GmbH habe sich als richtige Organisationsform für die Geschäftsstelle herausgestellt, sie habe sich auch bei den bisherigen Regionalen bewährt. Alle Kommunen sollten als Gesellschafter gewonnen werden. Der Geschäftsanteil betrage für die Gemeinde Rosendahl 250,00 €. Insofern sei es jetzt Aufgabe der Politiker zu überlegen, ob die Kommune Gesellschafter werden solle. Für diese Entscheidung sei der Rat zuständig.

Die „Regionale 2016-Agentur GmbH“ habe die Aufgabe, Ideen aufzugreifen, Projekte auszuschreiben und auch Projekte abzulehnen. Viele Projekte hätten nicht die Qualität, ein Regionalprojekt sein zu können, daher werde es also zu einem Wettstreit der besten Projektideen kommen. Der GmbH obliege es, das Ganze zu koordinieren.

 

Die GmbH bestehe aus dem Geschäftsführer, den Gesellschaftern, dem Aufsichtsrat sowie dem Lenkungsausschuss (dies sei das Gremium, das sich um strukturelle Fragen des Projektes kümmere). Darüber hinaus könnten wissenschaftliche Beiräte hinzugezogen werden. Der Aufsichtsrat sowie der Lenkungsausschuss seien insoweit miteinander verknüpft, als der Lenkungsausschuss im Aufsichtsrat als Teilmenge vorhanden sein werde (siehe Gesellschaftervertrag).

 

Hinsichtlich der weiteren Finanzierung wies Dr. Risthaus darauf hin, dass es sich um eine defizitäre Gesellschaft handeln werde. Die Geschäftskosten dieser Einrichtung würden zu 70 % vom Land gefördert, weitere 20 % übernehme die Sparkasse Westmünsterland. Die restlichen 10 % würden im Verhältnis ihrer Stammeinlagen von den Kreisen, Städten und Gemeinden übernommen. Es sei vorgesehen, dass die Kreise Borken und Coesfeld für ihre Städte und Gemeinden deren Pflicht zur Verlustabdeckung übernehmen.

 

Für das Jahr 2009 sei vorgesehen, dass die „Regionale 2016-Agentur GmbH“ zum 1. Juli 2009 gegründet werden solle. Die Findung eines Geschäftsführers werde die erste Hälfte des Jahres 2009 in Anspruch nehmen. Sofern es gelinge, einen geeigneten Geschäftsführer zu finden, der zum 1. Juli 2009 beginnen könne, solle zu diesem Zeitpunkt begonnen werden. Die Gründung solle aber auf jeden Fall im Zeitkorridor 1. Juli bis 1. Oktober erfolgen. Da das Land erst ab 1. Oktober 2009 mit der Förderung beginne, müssten die Aufwendungen zunächst durch die Gebietskörperschaften sowie die Sparkasse finanziert werden.

 

In den ersten drei Quartalen des nächsten Jahres werde es öffentlichwirksame Veranstaltungen geben. Daneben würden Geschäftsräume angemietet werden.

 

Anschließend stand Dr. Risthaus den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung.

 

Dr. Risthaus erläuterte auf entsprechende Nachfrage von Ausschussmitglied Haßler, wonach sich die Höhe der jeweiligen Stammeinlage richte.

 

Ausschussmitglied Neumann fragte nach, ob es notwendig sei, eine GmbH zu gründen, um weitere Fördermittel des Landes zu bekommen.

 

Dr. Risthaus erläuterte, dass die Regionale ein Strukturprogramm sei, das organisiert werden müsse. Ein Mittel dazu sei die GmbH. Man müsse eine regionale Steuerungseinheit haben, diese werde gewöhnlicherweise in Form einer GmbH gegründet. Früher seien die Regionale-Projekte reine Projekte des Städtebaus gewesen. Man habe rein körperliche Dinge sehen können. Dies sei auch heute noch so, es hätten sich aber über den Städtebau hinaus immer weitere Handlungsfelder erschlossen, die Themenvielfalt sei immer weiter angewachsen. Dies führe dazu, dass immer mehr Ressourcen der Landesregierung freigesetzt würden.

 

Auf Frage des Allgemeinen Vertreters Gottheil erläuterte Dr. Risthaus, dass die 70 % Landesförderung aus dem Städtebaubereich komme, diese sei nach seiner Meinung nicht kofinanziert.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil fragte nach, ob in 2017, wenn die GmbH aufgelöst werde, die Kommunen ihr Geld zurückerhalten oder ob dieses dann weg sei.

 

Hierzu teilte Dr. Risthaus mit, dass die Kommune die 250,00 € zurückerhalten werde.

 

Allgemeiner Vertreter Gottheil wollte darüber hinaus wissen, ob der Fördersatz höher sei, wenn Projekte über die Regionale abgewickelt würden.

 

Dr. Risthaus wies darauf hin, dass es kein spezielles Programm für die Regionale gebe. Es würden alle Programme angezapft. Die Fördersätze würden sich nach den einzelnen Förderprogrammen richten und könnten daher variieren. Durch die Regionale werde es nicht zu einer Änderung der Förderhöhe kommen. Projekte der Regionale sollten Ausstrahlungskraft für das gesamte Gebiet haben. Die Regionale sei keine Verkettung von lokalen Ideen, sondern von innovativen Gelegenheiten. Ein Projekt müsse nicht unbedingt mehrere Gemeinden berühren.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies kritisch darauf hin, dass nach seiner Ansicht die Kommunen über den Geschäftsanteil von 250,00 € mit ins Boot genommen werden sollten. Die Kommunen sollten hierdurch für die Regionale begeistert werden. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages würden die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Stammeinlagen an den Verlusten beteiligt. Nach seiner Auffassung sollte kritisch abgewägt werden, ob man hier mitmachen wolle oder nicht.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass es momentan nur darum ginge, eine Rechtsform zu finden. Die GmbH sei die geeignete Rechtsform. Er appellierte an die Ausschussmitglieder, die Entscheidung zu treffen, dass sich die Gemeinde Rosendahl symbolisch mit 250,00 € beteilige. Die Regionale sei eine gute Sache.

 

Fraktionsvorsitzender Branse erläuterte den Begriff der GmbH. Die GmbH sei eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der hier vorliegende Entwurf des Gesellschaftervertrages beinhalte jedoch eine Hintertür. So  müssten die Kommunen gemäß § 7 Abs. 3 des Gesellschaftervertrages für alles einstehen, was passieren.

 

Hierzu teilte Dr. Risthaus mit, dass es selbstverständlich nicht nur um den Gesellschaftsanteil von 250,00 € gehe. Sofern eine Kommune ein Projekt habe, müsse sie dieses kofinanzieren, dies sei nicht Aufgabe der GmbH. Über die Kreisumlage würden alle Kommunen nur zu 10 % an den Personal- und Sachkosten der GmbH mit zur Kasse gebeten. Dies sei eine sehr günstige Finanzierung, da die verbleibenden Kosten von anderen bezahlt werden würden.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Gesellschaftsvertrag um den Satz ‚Der Kreis übernimmt für die Gemeinden deren Anteil’ zu ergänzen, um den Bedenken der Ausschussmitglieder Rechnung zu tragen.

 

Dr. Risthaus wies diesbezüglich darauf hin, dass es so vorgesehen sei, dass der Kreis die Kosten trage. Wo dies rechtlich abgesichert werde, sei momentan noch offen, hierzu könnte ggf. ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Er werde dies im Auge behalten.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld teilte Dr. Risthaus mit, dass für die „Regionale 2016-Agentur GmbH“ eine Mannschaft benötigt werde, um Projekte zu qualifizieren. Es werde aber entgegen der Befürchtungen von Ausschussmitglied Löchtefeld nicht unbegrenzt Personal eingestellt, sondern nur soviel, wie unbedingt nötig sei.

 

Auf weitere Nachfrage von Ausschussmitglied Löchtefeld, ob es ausgeschlossen sei, dass die Sparkasse Westmünsterland als Finanzier ausfalle oder ob es sogar Interessenskonflikte gebe, teilte Dr. Risthaus mit, dass Interessenkonflikte ausgeschlossen seien.  Ebenso sei es ausgeschlossen, dass die Sparkasse als Finanzier ausfalle. Die Sparkasse habe ein großes Interesse daran, alleiniger Sponsor zu sein. Die Volksbanken würden aber aufgerufen, an einzelnen Projekten mitzuwirken.

 

Dr. Risthaus stellte nochmals klar, dass die Gemeinde Rosendahl nicht verpflichtet werde, in Projekte zu investieren, von denen sie nicht profitiere.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing fragte nach, ob in dem Gesellschaftervertrag nicht aufgenommen werden müsse, wie ein Gesellschafter aus der Gesellschaft austreten könne.

 

Hierzu teilte Dr. Risthaus mit, dass ein Austritt nicht vorgesehen sei.

 

Fraktionsvorsitzender Branse wies darauf hin, dass es darum gehe, einen sparsamen Weg zu finden. Er halte es nicht für den „Königsweg“, eine Gesellschaft mit 39 Gesellschaftern zu gründen.

 

Dr. Risthaus bekräftigte nochmals, dass die Gesellschaft benötigt werde. Geschäftskosten würden bei jeder Einrichtung anfallen. Er erläuterte die Gründe für die hohe Anzahl von Gesellschaftern. Zunächst sei vorgesehen worden, dass nur die beiden Kreise Gesellschafter werden, hiermit seien die Bürgermeister jedoch nicht einverstanden gewesen. Es sei daher ausdrücklicher Wunsch der Kommunen gewesen, als Gesellschafter vertreten zu sein.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste abschließend folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: