Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Beibehaltung der gegenwärtig geltenden Gebührensätze bzw. Kostenerstattungsbeträge nach § 2 der derzeit gültigen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rosendahl über das Friedhofs und Bestattungswesen im Ortsteil Holtwick – Friedhofsgebührensatzung – wird beschlossen. Dabei werden die durchgeführten Gebührenkalkulationen für das Jahr 2006 bestätigend zur Kenntnis genommen. Ferner werden die Überprüfungen der Gebührenkalkulationen für die Haushaltsjahre 2003 (vgl. Anlagen I und II zur Sitzungsvorlage) und 2004 (vgl. Anlagen III und IV zur Sitzungsvorlage) zur Kenntnis genommen. Der bei der Überprüfung der Gebührenkalkulationen für die Teileinrichtung “Friedhof” für das Haushaltsjahr 2003 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 274 € und der erzielte Überschuss für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von 557 € werden in der Gebührenkalkulation 2006 berücksichtigt.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 


Bürgermeister Niehues verwies auf die umfangreiche Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Branse äußerte den Wunsch, dass zukünftig tatsächlich die Gebühren, die entrichtet werden, auf die Nutzungsdauer verteilt werden. Dadurch könnten Gebührenschwankungen vermieden werden.

Fachbereichsleiter Isfort wies darauf hin, dass zukünftig im Rahmen des NKF die Erträge nach Zeiträumen aufgeteilt werden müssen, insofern seien dann bessere Grundlagen vorhanden.

 

Bürgermeister Niehues informierte die Ausschussmitglied über die durchgeführte sehr gelungene und zeitgemäße Umgestaltung einer Leichenkammer. Hierfür seien Kosten in Höhe von 2.500,00 € entstanden.

 

Abschließend fasste der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: