Beschluss: zurückgestellt

Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Sachbearbeiterin Berger erläuterte, dass die geringere Anzahl von Bewohnern in den Übergangsheimen darauf zurückzuführen sei, dass bei vielen eine Statusänderung stattgefunden habe. Daneben gebe es wenig Neuzuweisungen.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die Gemeinde durch die Statusänderung einen finanziellen Vorteil habe, da sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz alles habe zahlen müssen. Die zu zahlenden SGB II-Regelleistungen würden dagegen vom Bund erstattet.

 

Auf Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Branse erläuterte Bürgermeister Niehues, dass es für Personen, die in Asylunterkünften untergebracht seien, lediglich für die ersten Monate im Anerkennungsverfahren eine Kostenerstattung gebe.

 

Auf entsprechenden Hinweis des Fraktionsvorsitzenden Mensing wies Sachbearbeiterin Berger darauf hin, dass sich bei der Aufrechnung der Grundkosten auf Seite 4 ein Formelfehler eingeschlichen habe, der aber keine Auswirkungen auf die Gebühr 2009 habe, da es sich nur um Vergleichszahlen handele.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, die Kalkulation dahingehend zu überprüfen, ob sich durch den aufgedeckten Fehler etwas verändere.

 

Fraktionsvorsitzender Branse fragte nach, wo der Betrag für Unterhaltung in Höhe von 1.046,80 € herkomme.

 

Sachbearbeiterin Berger sagte eine Klärung bis zur Ratssitzung zu.

 

Bürgermeister Niehues schlug vor, den Beschluss zu vertagen und erst im Rat zu entscheiden.

 

Mit diesem Vorschlag zeigten sich die Ausschussmitglieder einverstanden.