Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Modelle zur Gebührenkalkulation zu untersuchen, damit zukünftig starke Gebührenschwankungen vermieden werden.


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig bei 2 Enthaltungen

 

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass damit über die Friedhofsgebühr erst im Februar 2009 beschlossen werden könne.


Bürgermeister Niehues verwies auf die vorliegende Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, warum nicht weiter so kalkuliert werden könne wie bisher.

 

Hierzu erläuterte Sachbearbeiterin Berger, dass die Kalkulationszeit 1 Jahr betrage und nicht gleichzusetzen sei mit der Ruhezeit. Anschließend erläuterte sie ausführlich, warum die Kalkulation geändert worden sei. Aufgrund einer Seminarteilnahme habe sie erfahren, dass bei der Berechnung der Gebühr die bisherige Zugrundelegung aller Grabstellen als Maßstab unzulässig sei. Die gesamte Kalkulationsstruktur habe daher geändert werden müssen.

 

Ausschussmitglied Schröer bezweifelte, dass dieser Maßstab gerecht sei. Man könne die Kalkulation auch anders angehen. So habe der Friedhof eine bestimmte Größe und eine bestimmte Anzahl von Grundstücken (Grabstellen). Daher könne man die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Fläche als Gebührenmaßstab nehmen.

 

Sachbearbeiterin Berger wies darauf hin, dass nach dem KAG die Höhe der Inanspruchnahme der Gebührenmaßstab sei. Die Rechtsprechung sage, dass es auf einem Friedhof unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte Nutzungsdauer und Fläche Möglichkeiten der Inanspruchnahme unterschiedlicher Gräberarten gebe. Man müsse versuchen, den entstandenen Aufwand für jede Grabart zu berechnen.

 

Ihm erschließe sich nicht, warum im vergangen Jahr die Gebühr relativ nah dran war an dem, was benötigt wurde, so Ausschussmitglied Schröer. Nun sei die Gebühr doppelt so hoch wie im Vorjahr. Für ihn gehöre dazu, dass Gebühren gerecht sein müssen. Er habe diesbezüglich beispielhafte Kalkulationen über mehrere Jahre und die Auswirkungen auf die Gebührenhöhe nach dem neuen Modell erstellt. Diese Kalkulationen sind dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass eine Gebührenkalkulation ganz ohne Schwankungen nicht möglich sei, da ja nicht im voraus bekannt sei, wie viele Sterbefälle man im nächsten Jahr habe. Natürlich sei es nicht befriedigend, dass die Kosten auf die Sterbefälle verteilt werden müssten.

 

Auf entsprechenden Hinweis vom Fraktionsvorsitzenden Branse wies Sachbearbeiterin Berger darauf hin, dass die Besonderheit bei der Friedhofsgebühr sei, dass sie für 25 bzw. 30 Jahre (Nutzungszeit) im voraus erhoben werde. Der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand auf dem Friedhof sei dabei weitgehend gleich, unabhängig von der Anzahl der Bestattungen.

 

Ausschussmitglied Schröer schlug vor, weiter so zu kalkulieren wie bisher, da die zu erwartenden ständigen Wellenbewegungen nach der neuen Kalkulationsmethode nicht in Ordnung seien.

 

Fraktionsvorsitzender Mensing regte an, durch Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes eine Glättung der Gebühr herbeizuführen.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass eine angemessene Verzinsung zu erwirtschaften sei. Die Entscheidung über eine angemessene Verzinsung unterliege der Willensbildung der Politik. Diese Entscheidung habe die Politik nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.

 

Es gebe Gerichtsurteile zur Höhe der kalkulatorischen Zinsen, so Fraktionsvorsitzender Mensing.

 

Bürgermeister Niehues regte an, für ein Jahr den kalkulatorischen Zins auf 4 % zu senken. Als Übergangslösung für ein Jahr würde er dies mittragen.

 

Kämmerer Isfort wies darauf hin, dass die Angemessenheit des Zinssatzes nicht für eine Gebühr abweichend festgelegt werden könne. Der Zinssatz müsse für alle Gebühren gleich angesetzt werden. Die Angemessenheit könne nur einmal festgelegt werden.

 

Ausschussmitglied Neumann stellte für die WIR-Fraktion den Antrag, den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,5 % abzusenken.

 

Man müsse alle Faktoren sehen, so Kämmerer Isfort. Nach der Literatur habe bei der Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes eine Orientierung an den aktuellen Zinssätzen zu erfolgen. Sofern ein atypischer Fall bei der Gebührenkalkulation vorliege, könne über eine Senkung nachgedacht werden. Die Entscheidung dürfe aber nicht willkürlich getroffen werden.

 

Bürgermeister Niehues wies darauf hin, dass die neu kalkulierten Gebührensätze noch unter den Gebührensätzen der umliegenden kommunalen Friedhöfe und der beiden kirchlichen Friedhöfe in Rosendahl lägen. Daher könne hier nicht von einem atypischen Fall ausgegangen werden.

 

Ausschussmitglied Schröer vertrat die Auffassung, dass die Gebühren konstant gehalten werden müssten. Er werde den Antrag an die Verwaltung formulieren, dass diese einen Gebührensatz finde, der gerechter sei.

 

Sachbearbeiterin Berger verwies auf die Möglichkeit einer 2- bzw. sogar 3-Jahres-Kalkulation. Es sei theoretisch möglich, eine Kalkulation für zwei oder auch drei Jahre zu erstellen. Da die Abrechnung der Vorjahre innerhalb von drei Jahren erfolgen müsse, würde sie aber nur für einen zweijährigen Zeitraum plädieren.

 

Diese Überlegungen hätten Vorteile, so Kämmerer Isfort. Sofern die Grundlagen sauber errechnet werden, könnten damit extreme Schwankungen abgemildert werden.

 

Anschließend ließ Bürgermeister Niehues zunächst über den Antrag der WIR-Fraktion abstimmen, den kalkulatorischen Zinssatz auf 2,5 % abzusenken.

 

Abstimmungsergebnis:                         2 Ja-Stimmen

                                                              6 Nein-Stimmen

 

Der Antrag war damit abgelehnt.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasste abschließend folgenden Beschluss: