Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

 

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage mit Wirkung vom 01.01.2009 wie folgt beschlossen:

 

a)  Gebühr je m3 Schmutzwasser jährlich                                                              2,44 €,

b)  Gebühr je m2 bebauter und/oder befestigter Fläche                                         0,69 €.

 


Abstimmungsergebnis:                         einstimmig

 

 

Ausschussmitglied Löchtefeld bat darum die umfangreichen Sitzungsvorlagen für diese Sitzung im nächsten Jahr 14 Tage vor Sitzungsbeginn zuzustellen, um den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit zu geben sich ausreichend mit den Zahlen befassen zu können.

 

Fachbereichsleiter Isfort sagt dieses zu.

 

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/766.

 

Ausschussmitglied Schröer fragte nach, warum die Unterhaltungskosten für die Kläranlage und die Pumpwerke so stark in die Höhe gegangen seien.

 

Bürgermeister Niehues berichtete ausführlich über die Notwendigkeit der vorgesehenen Sanierung der gemeindlichen Pumpwerke. Zudem wies er darauf hin, dass die Kläranlage Osterwick, die bereits im Jahre 1984 gebaut wurde mittlerweile hohe Instandhaltungskosten verursache.

 

Dennoch müsste die Kostenzunahme in diesem Falle auch gleichmäßig sein, stellte Ausschussmitglied Schröer fest. Er fragte nach, ob für die Kläranlage Osterwick und die Pumpwerke im kommendem Jahr besondere Maßnahmen vorgesehen seien.

 

Bürgermeister Niehues sagte eine Beantwortung über die Niederschrift zu.

 

                       Hinweise zur Niederschrift:

Es sind in 2009 keine besonderen Maßnahmen für die Kläranlage und die Pumpwerke vorgesehen. Die Kostensteigerungen ergeben sich aus den kalkulierten Erhöhungen in diesem Bereich und beinhalten auch den Betrieb der Abwasseranlagen (siehe S. 9 der Anlage I zur SV VII/766).

 

Ausschussmitglied Löchtefeld erkundigte sich nach der Kostenstelle Kanäle. Hier betrage die Abwasserabgabe 26.000 € bei den Regenwasserkanälen. Das sei deutlich höher als die in 2008 veranschlagten 10.000 €

 

Fachbereichsleiter Isfort berichtete, dass es erhöhte Anforderungen bezüglich der Einleitungserlaubnisse gebe und die Abgabe erwartet werde, die hier einkalkuliert sei.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich warum in 2009 die Niederschlagswassermenge von fünf Jahren bei dem Verteilungsschlüssel zugrundegelegt wurde (siehe S. 11 der Anlage I zur SV VII/766).

 

Fachbereichsleiter Isfort führte aus, dass dieser Wert repräsentativer sei als die vorher angenommenen 4 Jahre.

 

Ausschussmitglied Mensing fragte nach, wer die Niederschlagsmenge ermittele.

 

Fachbereisleiter Isort berichtete, dass die Gemeinde selber Möglichkeiten habe, die Niederschlagswassermenge zu messen. Hierbei würde auch unterschieden zwischen Holtwick und Osterwick - Darfeld.

 

Ausschussmitglied Branse stellte fest, dass durch die internen Leistungsverrechnungen die Gebühren weiterhin hoch bleiben werden.

 

Fachbereichsleiter Isfort erläuterte, dass man durch das NKF verbesserte Grundlagen habe, interne Leistungsverrechnungen vorzunehmen. Es würden zukünftig vermutlich weitere interne Kosten umgelegt werden müssen.

 

Alsdann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: