Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

Aufgrund der bestätigend zur Kenntnis genommenen Gebührenkalkulation werden die derzeit geltenden Gebührensätze für die Entsorgung von Klärschlamm und Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2009 wie folgt beschlossen:

 

a)    Grundgebühr je Abfuhr                                                  von 89,08 €     auf      102,38 €,

b)    Gebühr je m3 entnommenem Klärschlamm aus

Kleinkläranlagen                                                             von  3,18 €     auf          3,17 €,

c)    Gebühr je m3 entnommenem Abwasser aus

      abflusslosen Gruben                                                         unverändert auf          2,22 €.

 


Abstimmungsergebnis:                         8 Ja-Stimmen

                                                              1 Nein-Stimme

 


Ausschussvorsitzender Schulze Baek verwies auf die Sitzungsvorlage Nr. VII/767.

 

Ausschussmitglied Branse vermisste die Mengenangaben des Klärschlammes. Zudem sei ihm eine Kostensteigerung von 39,4 % aufgefallen.

 

Fachbereichsleiter Isort erläuterte, dass der Ausschuss im vergangenen Jahr moniert habe, dass die Berechnung über die Mengen gemacht würde, in diesem Jahr sei man dann anders vorgegangen. Neben den Personalkosten für die Klärwärter seien nunmehr auch die Personalkosten der Verwaltung mitberücksichtigt worden, daher seien die Werte deutlich höher als vorher.

 

Ausschussmitglied Schröer erkundigte sich, ob es sachlich gerechtfertigt sei interne Leistungsverrechnungen, die ja Preistreiber seien, bei der Gebührenkalkulation mit zu berücksichtigen.

 

Fachbereichsleiter Isfort bejahte dieses ausdrücklich. Der Anteil der verwaltungsinternen Personalkosten sei erheblich höher geworden, da zwischenzeitlich ausführliche Nachweise und Dateien in diesem Bereich geführt werden müssen. In der Vergangenheit seien diese Kosten viel zu niedrig angesetzt worden, weil man sie nur schwer ermitteln konnte.

 

Sodann fasste der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat: